05.11.12003, 16:40
Szia Zusammen,
da fällt mir ein wunderbares Beispiel ein: Ein Einbrecher wollte in ein Juweliergeschäft einbrechen und versuchte durch einen gezielten Wurf mit einem Kanalisationsdeckel das Schaufenster zu zertrümmern. Der Deckel prallte mit voller Wucht zurück und setzte den Dieb schachmatt. Er verklagte daraufhin den Inhaber des Geschäfts und bekam RECHT!!! Der Juwelier hätte einen Aufkleber mit "Vorsicht! Panzerglas" gut sichtbar anbringen müssen....da vergeht einem doch beinahe das Lachen....
da fällt mir ein wunderbares Beispiel ein: Ein Einbrecher wollte in ein Juweliergeschäft einbrechen und versuchte durch einen gezielten Wurf mit einem Kanalisationsdeckel das Schaufenster zu zertrümmern. Der Deckel prallte mit voller Wucht zurück und setzte den Dieb schachmatt. Er verklagte daraufhin den Inhaber des Geschäfts und bekam RECHT!!! Der Juwelier hätte einen Aufkleber mit "Vorsicht! Panzerglas" gut sichtbar anbringen müssen....da vergeht einem doch beinahe das Lachen....