Staatliche Abzocke der Bananenrepublik Deutschland
#2
Altstadt-Grundstücke teurer

GERMERSHEIM: Stadt fordert Ausgleich für Wertsteigerung

Außer der Beratung des Doppelhaushalts 2002/2003 hat der Stadtrat im
öffentlichen Teil seiner Sitzung heute Abend (18 Uhr, Bürgersaal) eine
Reihe von Entscheidungen zu treffen. Darunter die Festsetzung von
Ausgleichsbeiträgen für das Sanierungsgebiet Altstadt. Die sollen sich nach
Vorschlag der Verwaltung zwischen 55 und 65 Mark (28,12 und 33,23
Euro) pro Quadratmeter Grundstücksfläche bewegen.

Betroffen davon sind im wesentlichen Eigentümer von Grundstücken
zwischen Markt- und Oberamtsstraße (siehe Grafik), deren Bereich bis zum
Jahr 1998 saniert wurde. Begründet wird die Zulässigkeit der
Ausgleichsbeiträge mit der Wertsteigerung, die die Grundstücke mit der
Sanierung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben.

Nach einem vorliegenden Gutachten des Katasteramtes Landau stieg der
Wert der Grundstücke von vorher 340 bis 350 Mark (173,84 bis 178,95
Euro) auf jetzt 395 bis 415 Mark (201,96 bis 212,19 Euro) pro
Quadratmeter. Die Höchstsumme wird für Grundstücke in Zone II
(Sandstraße von Bergstraße bis Marktstraße) mit 65 Mark pro Quadratmeter
fällig. Das heißt, der Eigentümer eines 500 Quadratmeter großen
Grundstücks in diesem Bereich zahlt einen Betrag von 32.500 Mark
(16.619,99 Euro) als "Ausgleich" für die (theoretische) Wertsteigerung von
32.500 Mark, die sein Grundstück durch die Stadtsanierung erfahren hat. In
den Zonen I und III liegt der Betrag für ein 500 Quadratmeter großes
Grundstück bei 27.500 Mark (14.060,53 Euro).
Die Sanierung der Altstadt basiert auf einer Satzung, die im Juni 1981 vom
Stadtrat beschlossen wurde. Daraufhin wurde Germersheim in das
Städtebau-Förderungsprogramm des Landes und des Bundes aufgenommen
und hat für die Altstadtsanierung rund 20 Millionen Mark (10,22 Millionen
Euro) Zuschüsse erhalten. Aus eigenen Mitteln investierte die Stadt bis 1998

noch einmal 10,32 Millionen Mark (5,27 Millionen Euro) in die Sanierung.
Nach der 1998 abgeschlossenen Sanierung ermittelte das Katasteramt in
dem jetzt vorliegenden Gutachten die Wertsteigerung der Grundstücke.
Ausnahmen von der Forderung des Ausgleichsbetrages sind in Einzelfällen
möglich, wenn sie im öffentlichen Interesse liegen (Ausgleichszahlungen für
städtische Grundstücke wie Stadthaus und Stadtbibliothek führen lediglich
zu einer Umschichtung von Haushaltsmitteln und zusätzlichem
Verwaltungsaufwand) oder zur Vermeidung von Härtefällen führen. Auf
Antrag können die Grundstückseigentümer die Ausgleichszahlung über ein
Sonder-Darlehen leisten.......
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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