Zitat:Wie kommst Du darauf, daß das so wäre? Die bekommen ihre Wahlkampfkostenrückerstattung doch nur für abgegebene Stimmen und niemals für nichtabgegebene Stimmen. Bei Bundestagswahlen gibt es z. B. 1 Euro pro Stimme für eine Partei bei der Wahlkampfkostenrückerstattung. Vorausgesetzt die Partei schafft es über 0,5 % der Stimmen zu kommen.
- 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
+ 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben.
Also nach meiner Recherche muss ich Zugeben dass wir beide Teilweise im Unrecht sind.
Du dadurch dass du hier von Deutschland ausgehst, wo zwar der Filz auch dicke modert, aber nicht so arg wie bei uns... ihr habt es eeeinigermaßen transparent.
Ich insoweit, dass Wahrkampfkostenrückerstattung für Nichtwählerstimmen nicht entfallen, aber Stimmanteilig auf die Parteien die die Hürde geschafft haben aufgeteilt wird. (Dachte das würde die Stärkste bekommen, aber die bekommt in dem Fall "nur" das Groß...)
Zitat:Dabei wurden pro Wahlberechtigtem (nicht etwa pro abgegebener Stimme) 2,10 Euro zugrunde gelegt.
http://www.zeit.de/2009/35/A-Parteiengeld
Womit auch eine Nichtwahl/ungültige Wahl bei uns nichts verändert.
Was es für mich angenehmer macht, weil ich mich dann nicht mehr um solchen geistigen Dünnschiss wie Wahlen kümmern muss, bzw ich mich an betreffenden Sonntagen nicht in ein Wahllokal begeben muss, da es eh keinen Unterschied macht.
Zu Ursache und Wirkung ist eh bereits alles gesagt.
Manche sind halt im Glauben sich da durchschlängeln zu können, aber irgendwann holt es jeden ein.
Musste es auch lernen