07.06.12020, 14:44
Infos zu neuen Regelungen zu Pass und Personalausweis:
Zitat:Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen. Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.
Fingerabdrücke sind bald Pflicht
Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, heißt es.
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