Rundfunkgebühren: Großer Ärger um Schnüffel-Paragraph für GEZ
Kritiker hatten mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 von einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesprochen - und sie scheinen Recht zu behalten.
Der Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein nannte in den "Lübecker Nachrichten" vom Wochenende den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages einen Skandal. Grund für die Aufregung ist ein Passus im gez_aufmacherParagraphen 9 (Seite 10, "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"), in dem es wörtlich heißt:
"Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen".
Mit anderen Worten: Die Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses, die Zahl der Beschäftigten bei Unternehmen und das Datum der Zulassung eines Kraftfahrzeugs dürfen abgefragt werden, das gilt auch für den "Lebenssachverhalt" der Mieter (Paragraph 8, Seite 9). Wer nicht mitspielt, findet sich in einem Verwaltungszwangsverfahren wieder.
Rechtsanwalt und Verbandsdirektor von "Haus und Grund", Alexander Blazek, kritisierte in den "Lübecker Nachrichten" das Vorhaben als "absolut skandalös". Die Eigentümer würden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln. Das spreche den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn, sagte Blazek der Zeitung.
Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können.
Quelle: satundkabel
Kritiker hatten mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 von einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesprochen - und sie scheinen Recht zu behalten.
Der Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein nannte in den "Lübecker Nachrichten" vom Wochenende den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages einen Skandal. Grund für die Aufregung ist ein Passus im gez_aufmacherParagraphen 9 (Seite 10, "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"), in dem es wörtlich heißt:
"Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen".
Mit anderen Worten: Die Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses, die Zahl der Beschäftigten bei Unternehmen und das Datum der Zulassung eines Kraftfahrzeugs dürfen abgefragt werden, das gilt auch für den "Lebenssachverhalt" der Mieter (Paragraph 8, Seite 9). Wer nicht mitspielt, findet sich in einem Verwaltungszwangsverfahren wieder.
Rechtsanwalt und Verbandsdirektor von "Haus und Grund", Alexander Blazek, kritisierte in den "Lübecker Nachrichten" das Vorhaben als "absolut skandalös". Die Eigentümer würden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln. Das spreche den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn, sagte Blazek der Zeitung.
Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können.
Quelle: satundkabel
Ein schwacher Verstand ist wie ein Mikroskop, das Kleinigkeiten vergrößert und große Dinge nicht erfaßt.