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Es sei besser, zwanzig Schuldige freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen
Der spätere König von Preußen, Friedrich II (Der alte Fritz), hatte als Kronprinz vor seinem gewalttätigen Vater fliehen wollen. Jedoch wurde er gefaßt und eingesperrt. Sein eigener Vater drohte ihn zu foltern. Seinen besten Freund Katte ließ man vor seinen Augen hinrichten. Möglicherweise hat auch dieses Erlebnis Friedrich II. von Preußen dazu bewogen, nur drei Tage nach Regierungsantritt die Kabinettsorder vom 3. Juni 1740 zu erlassen, mit dem er die Folter und Hexenverfolgung in Preußen verbieten ließ. Das war ein einmaliger (und beispielgebender) Vorfall, weil Preußen als erster Staat diese Dinge verbot und abschaffen ließ.
Während in anderen Teilen Europas Frauen als Hexen verbrannt werden, Kritiker von Staat oder Kirche den Galgen fürchten müssen und Monarchen glauben, sie seien von Gottesgnaden eingesetzt, erklärt der Hohenzollern-Prinz öffentlich, der Herrscher sei nur "erster Diener des Staates". Er habe die Gesetze zu achten und solle sich vom "allgemeinen Besten" leiten lassen.
Die Juristen stellte die neue Order vor ein unlösbares Problem. Seit Jahrhunderten war die Folter zentraler Bestandteil des Strafprozesses. Die Anwendung von Daumenschrauben, die Streckfolter mit Seilwinde und das Verbrennen einzelner Hautpartien waren legale Mittel, um von einem beharrlich schweigenden Angeklagten ein Geständnis zu erzwingen.
Deswegen argumentierten die Juristen fast einhellig für die Beibehaltung der Folter. Gegen deren Widerstand und den seiner Berater zeigte der junge König erstaunliches Durchsetzungsvermögen. Leider umgingen viele Richter das neue Gesetz, indem sie die Folter - entgegen Friedrichs Anordnung - durch Schläge oder Essensreduktion ersetzten.
Das Folterverbot Friedrichs II. war also zunächst ein unausgegorenes Experiment, aber es wurde in den folgenden Jahrzehnten durch weitere Gesetze ergänzt. Wegweisend war hier die weitere Order von 1754. Das preußische Beispiel strahlte aus in ganz Europa. Zwar schränkten auch andere Staaten die Folter im 18. Jahrhundert ein. Doch daß Preußen entgegen der Warnungen nicht in Anarchie versank, sondern weiterhin den Ruf des geordneten Musterstaates genoss, überzeugte. Und wirkte richtungsweisend.
Noch rund 100 Jahre dauerte es, bis die Folter in allen deutschen Staaten endgültig abgeschafft war. Weltweit ist die Folter bis heute üblich, in zwei Drittel der Staaten wird sie immer noch angewendet.
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Der Hexenbach am Weiberberg oder wie die letzten Hexen in Brandenburg hingerichtet wurden
Von den Hexen am Weiberberg (an der Oder) gibt es eine alte Sage. Diese erzählt aus jenen vergangenen Zeiten, es wären die Frauen aus dem Dorfe Roschkowitz, das nahe dem Weiberberge liegt, vor allem gewesen, die in dem Verdacht standen, mit dem Höllenfürsten und seinem elenden Gesinde Umgang zu pflegen und an dem schamlosen Treiben auf dem Tanzplatze teilzunehmen.
Die Roschkowitzer Bauern haben da nicht lange gefackelt. Zwar wagten sie es nicht, auch nur von Ferne dem höllischen Fest zuzusehen, weil sie vermeinten, im mitternächtigen Sturmwinde die schaurige Tanzmusik der Teufelssippschaft zu vernehmen. Denn es hieß, der Leibhaftige verstehe keinen Spaß und lasse jeden Kirchenmenschen an den Föhren baumeln, der es wage, den Bannkreis des "Teufelswaldes" zu betreten.
Aber die listigen Roschkowitzer wußten einen anderen Weg, dem Zauber vom Weiberberg hinter die Schliche zu kommen und festzustellen, welche von ihren Dorffrauen sich den sündhaften Ausschweifungen hingaben. Die gesamte weibliche Einwohnerschaft wurde unversehens eines schönen Tages vom Schulzen an die Dorfwaage bestellt, und als alles hübsch beisammen war, packten kräftige Männerarme die Frauen, und jede einzelne wurde genau gewogen.
Es hieß nämlich damals, eine Hexe wiege nicht mehr als achtzig Pfund. Daran hielten sich die Roschkowitzer Männer. Diejenigen Frauen, deren Gewicht geringer war, kamen in ein scharfes Verhör, wurden als Hexen entlarvt und in jenen Bach gestoßen, der am Weiberberge vorbeifließt und seitdem den Namen Hexenbach trägt.
Die Sage berichtet nicht, wieviele Hexen das eigentlich gewesen sind. Überliefert ist jedenfalls (so schreibt es eine chr**tliche Internetseite) daß die "närrische Vronka" darunter gewesen sei. "Ein uraltes verhutzeltes Weiblein, die nicht alle auf dem Chr*stbaum hatte und die Mär vom Walpurgistanz auf dem Weiberberge aufgebracht haben soll, und hier als Hexe erklärt worden sei."
So standen noch in dem gleichen Jahr, in welchem der Alte Fritz zum ersten Mal in Schlesien einmarschierte — also 1740 —, die letzten Hexen an der Oder vor Gericht.
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Da habe ich noch ganz viele Ideen für Umbenennungen. Aber das geht schon mal in die richtige Richtung!
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30.09.12020, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.12020, 21:06 von Inara.)
Passend dazu habe ich folgende wissenschaftliche Arbeit der Uni Salzburg gefunden:
https://uni-salzburg.at/index.php?id=41747&L=2&newsid=18002&b=208894&MP=200411-200631
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Auflösung der Tempelritter überhaupt rechtswirksam ist.
Bulle bestätigt Verbot von Strafe und Exkommunikation gegenüber Templern
In der wiederentdeckten Bulle „dignum esse conspicimus“ wurde festgehalten, dass es gegenüber den Templern verboten war, sie zu strafen oder gar zu exkommunizieren. „Dieses Verbot würde aus juristischer Sicht die Nichtigkeit der Entscheidung über die Aufhebung des Templerordens durch Clemens dem V. zur Folge haben und ein ganz neues Licht auf das – nur vorläufige – Ende der Templer werfen“, so Mattiangeli.
Hinzu komme der Umstand, dass Papst Clemens V. während des Konzils von Vienne allein und lediglich in Form einer päpstlichen Entscheidung über die Aufhebung entschied. Die Entscheidung sei nicht von einem Konzil gefällt worden, obwohl dies die Voraussetzung für die Aufhebung gewesen wäre, so Mattiangeli.
Aufhebung könnte durch den Papst rückgängig gemacht werden
Diese rechtliche Problematik könnte theoretisch auch heute noch geltend gemacht werden, mit dem Ziel, die Aufhebung des Ordens durch den Papst rückgängig zu machen. Die Unterlagen zeigen auch, dass die Entscheidung von Papst Clemens V. unter dem Druck von Philipp dem Schönen gefällt worden war. Die reichen Besitztümer der Templer gingen an den Johanniterorden und andere örtliche Herrscher.
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