Gutes Urteil über Befehlsverweigerer
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hier eine aktuelle Meldung:

Zitat:Auch Soldaten haben Recht auf Gewissensfreiheit

Leipzig (AP) Soldaten, die Befehle aus Gewissensgründen verweigern und dies nachvollziehbar begründen, dürfen nicht wegen eines Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht entlassen oder ihm Dienstgrad herabgestuft werden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor.

In dem vorliegenden Fall hatte sich ein Major im April 2004 geweigert, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken, wie es ihm sein Vorgesetzter befohlen hatte. Er begründete dies damit, dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, Befehle zu befolgen, die geeignet seien, Kriegshandlungen im Irak zu unterstützen. Sein Vorgesetzter habe ihm gegenüber ausdrücklich nicht ausschließen können, dass mit der Arbeit an dem Programm eine Beteiligung der Bundeswehr am Irak-Krieg unterstützt werde - einen Krieg den er als völkerrechtswidrig betrachtete.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Soldat auch, dass Bundeswehrangehörige in Kuwait stationiert würden, deutsche Soldaten an AWACS-Flügen beteiligt seien, US-Liegenschaften in Deutschland bewachten und den im Irak kämpfenden US-Streitkräften Überflug- und Landerechte gewährt würden - was er für verfassungs- und völkerrechtswidrige Unterstützungsleistungen hielt.

Daraufhin wurde der Major wegen eines Dienstvergehens vom Truppendienstgericht in den Dienstgrad eines Hauptmanns herabgesetzt, wogegen der Soldat Berufung einlegte. Auch die Gegenpartei - der Wehrdisziplinaranwalt - legte gegen die Entscheidung Berufung ein und beantragte die Entlassung des Soldaten.

Die Richter des zweiten Wehrdienstsenates sprachen den Soldaten nun frei, da ihm kein Dienstvergehen nachzuweisen sei und er auch nicht gegen die Gehorsamspflicht verstoßen habe. Auch wenn der Mann nicht die Wehrpflicht verweigert hätte, stehe ihm dennoch das Grundrecht der Gewissensfreiheit zu, urteilten die Richter. Die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung habe er glaubhaft dargelegt. Die Vorgesetzten hätten den Soldaten anderweitig einsetzen können. Als Teil der Exekutive seien auch die Streitkräfte uneingeschränkt an Recht und Gesetz gebunden - auch an die Grundrechte, betonten die Richter.


Es gibt eben auch noch ein paar gute Richter, die ihre Arbeit ernst nehmen.
Sehr guter Präzedenzfall, der den Soldaten Mut machen kann, nicht ständig zu einer US-Einheit degradiert zu werden.
Allerdings kann es auch fadenscheinige Gründe für die "Gewissensfreiheit" geben, unterm Strich wird dieser Entschluß eher die Moral und Disziplin weiter unterhöhlen, fürchte ich. Es sollte mehr herausgearbeitet werde, daß der Soldat nicht verpflichtet ist, Gesetzeswidrigkeiten der US-Streitkräfte zu unterstützen, darum geht es und nicht um "Gewissen" allgemein, das ist zu vage und kann bei jedem anders begründet sein. Im Ernstfall kämpft dann keiner mehr, weil jeder dann einen anderen "Gewissenskonflikt" hat.
Auch wieder lächerlich.


Grüße

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