Hast du die Verpackung schon geöffnet? Wenn die Verpackung noch original verschlossen ist, tauscht jeder kulante Laden deine Verpackung auch ohne Bon um. Wie Eiche schon sagte...versuch es einfach bei einem anderen...oder dem Marktleiter persönlich...
Nicht nur die Schwefelung (immer deklarationspflichtig; Anwendung bei Äpfeln, Birnen, Aprikosen, Rosinen, Konfitüren, Marmeladen und Fertiggerichten) ist ein Problem. Um konventionelle Trockenfrüchte haltbar zu machen und vor Schädlingsbefall zu schützen, wird die Ware bei Transport und Lagerung mit Pestiziden und Lagerschutzmitteln behandelt.
Eine weitere Methode Trockenfrüchte im konventionellem Bereich haltbar zu machen, ist die Begasung mit Methylbromid. Hierbei handelt es sich um ein Nervengas. In größeren Mengen eingeatmet wirkt es narkotisch, erzeugt Kopfschmerzen, Übelkeit, Lähmungserscheinungen und Sehstörungen. Methylbromid wirkt gegen Insekten Würmer, Larven und Pilze. Obwohl es sich verflüchtigen soll, kann es nach mehreren Monaten Lagerung noch in Spuren nachgewiesen werden.
Es ist nicht kennzeichnungspflichtig und wird bei Trockenobst, Nüssen, Zitrusfrüchten, Kakao und Carob eingesetzt.
Saluti