16.07.12011, 22:48
Genauso ist es.
Das Führerscheingesetz besagt als einziges Kriterium, dass das Gesicht erkennbar sein muss.
Dass die Behörde einige Jahre benötigt hat, um das herauszufinden, sagt schon was über die Leistungsfähigkeit über die Behörde aus.
Aber darum geht's hier nicht, sondern nur darum, dass hier auf unnötige Privilegien hingewiesen wird.
Grüße vom Ritter
Das Führerscheingesetz besagt als einziges Kriterium, dass das Gesicht erkennbar sein muss.
Dass die Behörde einige Jahre benötigt hat, um das herauszufinden, sagt schon was über die Leistungsfähigkeit über die Behörde aus.
Aber darum geht's hier nicht, sondern nur darum, dass hier auf unnötige Privilegien hingewiesen wird.
Grüße vom Ritter