19.10.12010, 17:23
... mich durch die Netzwelt und deren Nachrichten zu bewegen, hier noch etwas aus dem "Law-Blog":
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/19/das-handy-und-seine-verwandten/
Was ist wohl der treffendste Satz in dem Artikel bzw. was ist an dem Satz falsch?
Bin sicher ihr findet das ganz schnell ...
Grüße vom Ritter
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/19/das-handy-und-seine-verwandten/
Zitat: Das Handy und seine Verwandten
Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin. So zum Beispiel das Amtsgericht Sonthofen. Das Gericht hat mit folgender Erkenntnis ein Bußgeld gegen einen Autofahrer wegen “Telefonierens” am Steuer bestätigt hat:
Auch handelt es sich bei dem sog. “Walki-Talki” um ein Mobilfunkgerät.
Mit dieser Begründung möchte das Gericht erklären, dass ein Funkgerät, welches der Autofahrer in die Hand genommen hatte, im Prinzip das Gleiche ist wie ein Handy. Zur Absicherung kommt dann auch gleich der Hinweis auf den Sinn des Gesetzes. § 23 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung wolle Verhalten bestrafen, das vom Straßenverkehr ablenkt.
Dabei hätte es sich durchaus gelohnt, die Vorschrift vorher zu lesen. Darin ist nämlich gerade nicht von Mobilfunkgerät oder Mobilfunktelefonen die Rede. Sondern von Mobil- oder Autotelefonen. Wobei diese Formulierung sehr stark dafür spricht, dass der Gesetzgeber eben gerade keine Funkgeräte erfassen wollte. Ebenso wenig übrigens Gespräche mit dem Beifahrer, das Einstellen des Autoradios oder eine Elektrorasur [oder Rauchen, Anm. Knight].
Dass sogar der Wortlaut des Gesetzes verdreht wird, um eine Entscheidung zu rechtfertigen, hat man dann allerdings auch eher selten.
(AG Sonthofen vom o1.o9.2010, 144 JS 5270/10; via)
Was ist wohl der treffendste Satz in dem Artikel bzw. was ist an dem Satz falsch?
Bin sicher ihr findet das ganz schnell ...
Grüße vom Ritter