12.11.12005, 23:31
Hallo ihr Lieben!
Zu Gesundheitsschäden habe ich einen Artikel gefunden, welcher die Unfähigkeit des deutschen Rechtsystems unterstreicht:
Titel: Amerikanische Verhältnisse sind kein Vorbild
Der Artikel beschreibt zurückgewiesene Klagen von Verbrauchern vor dem deutschen Gericht.
Eine Klage wurde gegen die Firma "HARIBO" geführt. Die Klägerin hatte nach eigenen Angaben zwischen November 2002 und Februar 2003 taglich 400 g Lakritzmischung zu sich genommen. Als Folge wurde sie bewußtlos, mußte reanimiert werden, lag 3 Wochen im Krankenhaus und war 5 Monate arbeitsunfähig. Ursache war das in Lakritz enthaltene Glycyrhizin, welches den Mineralhaushalt des Körpers störe und den Blutdruck ansteigen läßt.
Das Gericht wieß die Klage ab, da die Grenzwerte des enthaltenen Stoffes nicht überschritten wurden und die Deklarierung Lakritzmischung bei den vorhandenen Anteilen des Stoffes ausreiche. (Es weiß ja auch jeder was drin ist wenn Lakritz draufsteht!!! ...)
Die Krönung folgt:
Nach Aussage des Gerichtes muß der Hersteller weder auf Gesundheitsgefahren hinweisen, die ohnehin jeder Verbraucher kennt, noch muß er vor den Folgen übermäßigen Verzehrs warnen...
Zuvor wurde von 2 deutschen Gerichten die Klage eines Verbrauchers gegen COCA COLA und Mars Schokoriegel zurückgewiesen, welcher seine Diabetiserkrankung auf den täglichen Verzehr dieser Produkte zurückführte.
Beide Gerichte betonten, es gehöre zu allgemeinen Konsumentenwissen, dass der übermäßige Verzehr stark zuckerhaltiger Lebensmittel ungesund sei. Sie unterstrichen damit nach wie vor den Aspekt der Eigenverantwortung des "mündigen" Eigenverbrauchers. Es muß nicht vor offenkundigen Gefahren gewarnt werden. !!! Komisch - bei den Sargnägeln (im Volksmund Zigaretten) steht es groß und breit drauf!!!
Man ist nicht der Meinung, daß die Welle erfolgreicher Klagen in den USA nach Deutschland überschwappt.
In den USA haben fast alle Bundesstaaten sowie das Repräsentantenhaus Gesetze verabschiedet, um die Lebensmittelindustrie gegen Sammelklagen übergewichtiger Patienten zu schützen.
Ich habe dafür keine Worte.
Muninn
Zu Gesundheitsschäden habe ich einen Artikel gefunden, welcher die Unfähigkeit des deutschen Rechtsystems unterstreicht:
Titel: Amerikanische Verhältnisse sind kein Vorbild
Der Artikel beschreibt zurückgewiesene Klagen von Verbrauchern vor dem deutschen Gericht.
Eine Klage wurde gegen die Firma "HARIBO" geführt. Die Klägerin hatte nach eigenen Angaben zwischen November 2002 und Februar 2003 taglich 400 g Lakritzmischung zu sich genommen. Als Folge wurde sie bewußtlos, mußte reanimiert werden, lag 3 Wochen im Krankenhaus und war 5 Monate arbeitsunfähig. Ursache war das in Lakritz enthaltene Glycyrhizin, welches den Mineralhaushalt des Körpers störe und den Blutdruck ansteigen läßt.
Das Gericht wieß die Klage ab, da die Grenzwerte des enthaltenen Stoffes nicht überschritten wurden und die Deklarierung Lakritzmischung bei den vorhandenen Anteilen des Stoffes ausreiche. (Es weiß ja auch jeder was drin ist wenn Lakritz draufsteht!!! ...)
Die Krönung folgt:
Nach Aussage des Gerichtes muß der Hersteller weder auf Gesundheitsgefahren hinweisen, die ohnehin jeder Verbraucher kennt, noch muß er vor den Folgen übermäßigen Verzehrs warnen...
Zuvor wurde von 2 deutschen Gerichten die Klage eines Verbrauchers gegen COCA COLA und Mars Schokoriegel zurückgewiesen, welcher seine Diabetiserkrankung auf den täglichen Verzehr dieser Produkte zurückführte.
Beide Gerichte betonten, es gehöre zu allgemeinen Konsumentenwissen, dass der übermäßige Verzehr stark zuckerhaltiger Lebensmittel ungesund sei. Sie unterstrichen damit nach wie vor den Aspekt der Eigenverantwortung des "mündigen" Eigenverbrauchers. Es muß nicht vor offenkundigen Gefahren gewarnt werden. !!! Komisch - bei den Sargnägeln (im Volksmund Zigaretten) steht es groß und breit drauf!!!
Man ist nicht der Meinung, daß die Welle erfolgreicher Klagen in den USA nach Deutschland überschwappt.
In den USA haben fast alle Bundesstaaten sowie das Repräsentantenhaus Gesetze verabschiedet, um die Lebensmittelindustrie gegen Sammelklagen übergewichtiger Patienten zu schützen.
Ich habe dafür keine Worte.
Muninn
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