06.02.12006, 17:30
Zitat:Ob Du es behauptet hast oder nicht - es war eine Demokratie, die sich in den wesentlichen Punkten nicht vom heutigen demokratischen System unterscheidet. (Du kommst mir vor wie die Linken in der ehemaligen DDR, die posthum erklärten, es wäre ja kein richtiger Sozialismus/Kommunismus gewesen, der in der DDR und übrigen Ostblock geherrscht hätte).
Zitat:Das römische System war eine Mischverfassung, die sowohl monarchistische (beispielsweise der vorübergehende Diktator), aristrokratische (den nobiles) und demokratische Ansätze (den Volkstribunen als Vertreter der Plebejer) aufwies. Sie unterscheidet sich in folgenden Merkmalen:
- dem organisierten Parteienwesen
- der Gewaltenteilung
- der niedergeschriebenen Verfassung
- der Ständelosigkeit
- den Grundrechten als unveräußerlichen Gesetzen
zu 1) - dem organisierten Parteienwesen
Auch die Römer kennen das organisierte Parteienwesen. Du solltest Dich besser in die römische Geschichte einlesen. Es gab (ähnlich dem heutigen Nordamerika Republikaner und Demokraten) bei den Römern die Optimaten und die populare Partei. Außerdem viele Splittergruppen, z. B. die der Ritter, der Italiker und weiterer, die sich zumeist (je nach Nutzen) der einen oder der anderen großen Partei anschlossen. Sozusagen temporäre Bündnisse eingingen.
zu 2) - der Gewaltenteilung
Ich zitiere hier mal aus dem Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6mische_Republik) weil mir Deine Unwissenheit sonst zuviel Mühe bereitet:
Zitat:Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind.
Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
Prätor: Rechtsprechung, imperium minus
zu 3) - der niedergeschriebenen Verfassung
Eine niedergeschriebene Verfassung gab es sehr wohl, und zwar in dem Sinn, daß der Pontifex Maximus über die Einhaltung gewisser religiöser Regeln wachte, die in unzähligen Papyrusrollen und Wachstafeln niedergeschrieben waren. Diese (einer Verfassung gleichstehenden) Regeln wurden während der Zeit der Republik von der Priesterschaft des Jupiter Optimus Maximus und teilweise auch von den Vestalinnen aufbewahrt.
zu 4) - der Ständelosigkeit
Wo gibt es heute Ständelosigkeit? Zudem gab es das "römische Bürgerrecht", das mit dem vergleichbar ist, was Du hier wohl unter Ständelosigkeit verstehst.
zu 5) - den Grundrechten als unveräußerlichen Gesetzen
Hast Du nicht aufgepaßt in der Schule? Jedenfalls gebe ich Dir keine weitere Nachhilfe. Das wird mir zu primitiv. Bilde Dich, und dann komm wieder. Jeder römische Bürger hatte unveräußerliche Rechte, die sogenannten römischen Bürgerrechte. Egal ob arm oder reich, ob zugezogener Römer oder geborener Römer. Sogar ehemaligen Sklaven wurden diese Bürgerechte gewährt (siehe Klientelverhältnisse).
Zitat:Pöbel steht nun mal als (negativ beladenes) Synonym für "einfaches Volk". Laut Fremdwörterbuch (Leipzig, 1986) steht "demos" für das "Gebiet und Bevölkerung eines altgriechischen Stadtstaates" und laut Duden wird es als "Volksherrschaft" übersetzt.
Tja, und das ist der Punkt, an dem man seinen eigenen Verstand einschalten sollte und mal selbst in der griechischen Sprache nachschlägt, anstatt den Büchern der Demokraten zu glauben, die diesbezüglich wohl unzweifelhaft als parteiisch gelten dürfen.
Zitat:Mehrung des Kapitals beruht auf der Freiheit, es zu mehren.
Nein, aus dem Zwang. Siehe Karl Marx.
Violetta
Sei!