20.02.12006, 14:37
Doch es kommt noch einmal schlimmer: Die kirchlichen Tiermörder werden sehr bald auch zu Menschenmördern. Ein Beispiel dafür wird von Kaiser Konstantin berichtet, der die katholische Kirche ab dem Jahr 313 massiv bevorzugt und die urch**stlichen Bewegungen ab 326 verfolgen läßt, auch wenn er selbst erst auf dem Sterbebett katholisch wurde. In diesem Jahr wird von ihm das so genannte "Häretikergesetz" erlassen, das jede Art von Versammlungen, auch private, verbietet.
Von Konstantin ist überliefert, dass er den auf Alkohol verzichtenden und vegetarischen "Irrlehrern" flüssiges Blei in den Hals schütten ließ.
Und für viele Neubekehrte lautet deshalb ein Abschnitt eines Glaubensbekenntnisses, das sie beim Eintritt in die Kirche sprechen müssen: "Ich verfluche die Nazarener, die Sturen, die verneinen, dass das Opfergesetz von Moses gegeben wurde, [und] die sich dem Essen lebender Kreaturen enthalten und die nie Opfer darbieten" (Carsten Strehlow, Vegetarismus / Veganismus als Bestandteil des Ch**stentums, Berlin 2000, S. 49).
Daran anknüpfend läßt die kirchliche Inquisition des Mittelalters Menschen aufhängen, die sich weigern, Tiere zu töten. Als Beweis seiner Rechtgläubigkeit muß ein Verdächtiger z. B. öffentlich ein Tier schlachten. Aus dem Jahr 1051 wird berichtet, daß die Bischofsversammlung von Glosar/Frankreich die Todesstrafe für einige Urch**sten verhängt, die sich weigern, Hühner umzubringen (Das Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit, Leipzig 1904, S. 35).
Als Verdachtsmoment gilt bereits ihr "blasses Aussehen", was man mit der vegetarischen Ernährung in Verbindung bringt (Strehlow, S. 55).
Und während im oströmischen Reich der Genuß von Wurst noch verboten ist, fördert ihn das kirchench**stliche Abendland mit Nachdruck, und die Situation für die Tiere verschlechtert sich immer weiter. So wird ihnen durch die Kirchenheiligen Augustin und Thomas von Aquin eine unsterbliche Seele abgesprochen. Damit werden sie ausdrücklich vom Heil in Ch**stus ausgeschlossen. In diesem Umfeld gründet man kirchliche Metzgerzünfte, und Vegetarier werden bedrängt und verfolgt. Eine Grundlage dafür ist auch der Bannfluch von Papst Johannes III. (561-574) auf der 1. Synode von Braga/Portugal: "Wenn jemand Fleischspeisen, die G*tt den Menschen zum Genuß gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt." (Cod. Alderspac. 184 membranac. Saec. XIV. zit. nach Ignaz von Döllinger, Beiträge zur Sektengeschichte des Mittelalters, Bd. 2, München 1890, S. 295 f.).
Ein päpstlicher Bannfluch ist eine Art Todesurteil, denn er hatte die "Vogelfreiheit" zur Folge. Der Verfluchte wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen, er verliert alle Rechte, und jeder darf ihn straflos töten.
Von Konstantin ist überliefert, dass er den auf Alkohol verzichtenden und vegetarischen "Irrlehrern" flüssiges Blei in den Hals schütten ließ.
Und für viele Neubekehrte lautet deshalb ein Abschnitt eines Glaubensbekenntnisses, das sie beim Eintritt in die Kirche sprechen müssen: "Ich verfluche die Nazarener, die Sturen, die verneinen, dass das Opfergesetz von Moses gegeben wurde, [und] die sich dem Essen lebender Kreaturen enthalten und die nie Opfer darbieten" (Carsten Strehlow, Vegetarismus / Veganismus als Bestandteil des Ch**stentums, Berlin 2000, S. 49).
Daran anknüpfend läßt die kirchliche Inquisition des Mittelalters Menschen aufhängen, die sich weigern, Tiere zu töten. Als Beweis seiner Rechtgläubigkeit muß ein Verdächtiger z. B. öffentlich ein Tier schlachten. Aus dem Jahr 1051 wird berichtet, daß die Bischofsversammlung von Glosar/Frankreich die Todesstrafe für einige Urch**sten verhängt, die sich weigern, Hühner umzubringen (Das Papsttum in seiner sozial-kulturellen Wirksamkeit, Leipzig 1904, S. 35).
Als Verdachtsmoment gilt bereits ihr "blasses Aussehen", was man mit der vegetarischen Ernährung in Verbindung bringt (Strehlow, S. 55).
Und während im oströmischen Reich der Genuß von Wurst noch verboten ist, fördert ihn das kirchench**stliche Abendland mit Nachdruck, und die Situation für die Tiere verschlechtert sich immer weiter. So wird ihnen durch die Kirchenheiligen Augustin und Thomas von Aquin eine unsterbliche Seele abgesprochen. Damit werden sie ausdrücklich vom Heil in Ch**stus ausgeschlossen. In diesem Umfeld gründet man kirchliche Metzgerzünfte, und Vegetarier werden bedrängt und verfolgt. Eine Grundlage dafür ist auch der Bannfluch von Papst Johannes III. (561-574) auf der 1. Synode von Braga/Portugal: "Wenn jemand Fleischspeisen, die G*tt den Menschen zum Genuß gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt." (Cod. Alderspac. 184 membranac. Saec. XIV. zit. nach Ignaz von Döllinger, Beiträge zur Sektengeschichte des Mittelalters, Bd. 2, München 1890, S. 295 f.).
Ein päpstlicher Bannfluch ist eine Art Todesurteil, denn er hatte die "Vogelfreiheit" zur Folge. Der Verfluchte wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen, er verliert alle Rechte, und jeder darf ihn straflos töten.
Sei!