Damit jedem klar ist....
#21
Zitat:Szia Zusammen,
da fällt mir ein wunderbares Beispiel ein: Ein Einbrecher wollte in ein Juweliergeschäft einbrechen und versuchte durch einen gezielten Wurf mit einem Kanalisationsdeckel das Schaufenster zu zertrümmern. Der Deckel prallte mit voller Wucht zurück und setzte den Dieb schachmatt. Er verklagte daraufhin den Inhaber des Geschäfts und bekam RECHT!!! Der Juwelier hätte einen Aufkleber mit "Vorsicht! Panzerglas" gut sichtbar anbringen müssen....da vergeht einem doch beinahe das Lachen....


Hallo Schwarze Witwe,

da möchte ich gerne wissen, in welchem Land das passiert ist:
USA, von wo man solche Abartigkeiten kennt, oder ist so etwas mittlerweile auch bei uns möglich?!

Grüße von der Eiche
(Diese Nachricht wurde am 07.11.03 um 10:31 von Eiche geändert.)
Dem Schlechten mag der Tag gehören - dem Wahren und Guten gehört die Ewigkeit. (F. v. Schiller)
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#22
Damit jedem klar ist, in was für einer Welt wir leben....

Schöne Bescherung: Teure Lieder am Lagerfeuer

Kremperheide
(vm)

Chr*stian Schneider traute seinen Ohren nicht: 19,60 Euro - zuzüglich Urheberabgabe und Mehrwertsteuer - soll der Vorsitzende des Kremperheider Pferde- und Breitensportvereins an die GEMA zahlen - weil ein dutzend Kinder und Jugendliche am Lagerfeuer Volkslieder angestimmt hatten. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigsrechte drohte Schneider auch gleich mit Fristsetzung und Strafmaßnahmen.

Anlass für die GEMA-Initiative dürfte die öffentliche Vereinsankündigung für eine Jugenddisco gewesen sein. Auf Wunsch der jungen Leute war dann aber auf eine Tanzveranstaltung verzichtet worden. Stattdessen wurde ein Biwak organisiert. Die Gäste saßen auf dem Vereinsgelände am Lehmsweg auf Strohballen rund um ein Lagerfeuer. Dabei habe einer der Teilnehmer
die Gitarre ausgepackt - und dann seien ein paar Lieder gesungen worden.

Schneider bekam kurz darauf ein Schreiben von der GEMA - mit Strafandrohung und einem Fragebogen. Er habe, so berichtet er unserer Zeitung, daraufhin bei der Gesellschaft angerufen, um den
tatsächlichen Ablauf der Veranstaltung klarzustellen. "Die haben gesagt, es seien nicht selbst komponierte Lieder gesungen worden und dafür seien Gebühren fällig." Über einen weiteren Hinweis der GEMA kann Schneider nur den Kopf schütteln: "Wir sollten bei jeder Veranstaltung einen Euro Eintritt pro Kopf kassieren. Das käme mit den Gebühren dann in etwa hin." Die drei Euro Kostenbeitrag für das Biwak hätten kaum ausgereicht, um Essen und Trinken zu finanzieren, sagt Schneider weiter. Schließlich gehe es ihm und seinem Verein ja nur darum, für die Jugendlichen in der Gemeinde eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung anzubieten. Unter anderem organisiert der erst im vergangenen Jahr gegründete Verein auch Bastelnachmittage. "Da dürfen wir künftig wohl nicht mal das Radio laufen lassen", empört sich Schneider. Für GEMA-Gebühren bei einem Disco-Abend hätte er durchaus noch Verständnis gezeigt. Aber nicht für ein paar Lieder, mit denen nur das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden sollte. "Das ist ziemlich unmöglich," findet Schneider. Zahlen will er die
Gebühren jedenfalls nicht.

Paganlord meint: Paßt bloß auf, daß euch die Gema nicht beim Singen unter der Dusche erwischt -das kann teuer werden!
<img src="http://www.forennet.org/pro/images/smilies/cwm32.gif" alt="" />

Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!
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#23
Hallo Paganlord!

Stellen sich also die Fragen:

Wie sieht es denn mit Coverbands aus, die fröhlich fremde Lieder spielen?

Wer entscheidet in Zukunft wer ein Lied vom anderen spielt. Ich meine so wie auf der Platte vom originalen Interpreten wird das Lagerfeuerstück wohl kaum klingen und ist damit nicht identisch. Oder zählen 3 beliebige Akkorde auch schon als Lied a´la Punkrock?

Hat Schneider dafür Geld genommen? Denn schließlich dürfen zumindest Tonträger öffentlich gespielt werden, wenn kein Geld fließt.

Was ist mit Klassik-Konzerten über mehrere Stunden? Da muß ja ne Menge Geld fließen.

Wer denkt sich so was denn eigentlich aus?


Na ja...

Hurra Deutschland !!
(Diese Nachricht wurde am 02.01.04 um 13:08 von Ovanalon geändert.)
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#24
Hallo Ovanalon!

Kommerzielle Nutznießer, wie DJ, Radio, Cover-Band zahlen schon immer an die GEMA. Wenn Du eine Band hättest und Ihr tretet auf und singt dabei Lieder von z.B. Rolling Stones oder Beatles müßt Ihr dafür einen Betrag an die GEMA überweisen. Das wird zu 99% der Fälle auch so gehandhabt. Unterhalte Dich mal mit einem DJ.

Singen am Lagerfeuer und dann noch Vokslieder - das ist allerdings ein Ding. Reine Abzocke. Denn wer hat schon die Rechte auf das Liedgut eines ganzen Volkes? Solche Abzockebehörden gehören wegen gemeingefährlicher Geldeintreiberei verboten.




Tue was immer ich will!
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#25
<span style='color:red'>EU-Amtsschimmel wiehert</span>

...und hier ein weiteres Kuriosum der degenerierten Brüsseler Königsfamilie


Seilbahngesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Der EU-Amtsschimmel wiehert jetzt auch im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dank einer Richtlinie aus dem fernen Brüssel bekommt der Ostsee-Anrainer ein Seilbahngesetz. Am Mittwoch brachte die Regierung es in den Schweriner Landtag ein.

"Es ist ein Gesetz, das niemand bei uns im Land will und das niemand bei uns im Land braucht", sagte Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) vor den Abgeordneten. Selbst an Mecklenburg-Vorpommerns höchstem Berg (179 Meter) sei keine Seilbahn geplant.

Mecklenburg-Vorpommerns einzige Seilanlagen sind zwei Wasserski-Anlagen und eine Sommer-Rodelbahn mit Lift. Sie gehören allerdings nicht zum Geltungsbereich des geplanten Seilbahngesetzes.

Um dennoch einem EU-Strafgeld von bis zu 791.000 Euro pro Tag zu entgehen, ließ der Minister ein 32-Paragrafen-Gesetz erarbeiten. Es muss jetzt die gesamte parlamentarische Prodezur durchlaufen. Gemäß EU-Richtlinie sollen in allen Ländern gleiche Standards gelten.
Tue was immer ich will!
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#26
lol ja davon hab sogar ich etwas in den Medien mitbekommen .. der ich mich um der allgemeinen Volksverdummung zu entgehen dem Fernsehen weitestgehend entziehe.

Da hab ich dann auch mal herzlich gelacht Rofl
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#27
Bauer vertreibt Partygäste mit Gülle vom Acker

Ein aufgebrachter Landwirt hat rund 30 jugendliche Partygäste mit einer ordentlichen Ladung Gülle von seinem Acker vertrieben. Die Musikfans hätten am Samstagabend eine unangemeldete sogenannte Goa-Party auf dem Feld bei Hoort (Mecklenburg-Vorpommern) gefeiert, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit.

Hoort (dapd). Ein aufgebrachter Landwirt hat rund 30 jugendliche Partygäste mit einer ordentlichen Ladung Gülle von seinem Acker vertrieben. Die Musikfans hätten am Samstagabend eine unangemeldete sogenannte Goa-Party auf dem Feld bei Hoort (Mecklenburg-Vorpommern) gefeiert, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit.

Der Grundbesitzer habe zunächst erfolglos versucht, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Abreise zu überreden. Dann habe sein Sohn den Traktor mit dem Gülleanhänger geholt und Autos, Zelte und persönliche Gegenstände bespritzt. Einige Gäste stellten den Angaben zufolge daraufhin Anzeige wegen Sachbeschädigung. Über die muss jetzt die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Quelle: http://www.derwesten.de/panorama/bauer-vertreibt-partygaeste-mit-guelle-vom-acker-id7006494.html

Richtig so! Herr Bauer!
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#28

Autoschlüssel schlecht versteckt: 2500 Euro Geldstrafe

Donnerstag, 30. August 2012 17.04 Uhr

Bonn (dpa/lnw) - Das Bonner Amtsgericht hat eine 42 Jahre alte Frau zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Autoschlüssel nicht sicher genug vor ihrem Freund versteckt hat. Der 34-Jährige, der wegen Alkohol- und Drogenkonsums keinen Führerschein mehr besitzt, hatte den Schlüssel unter dem Kopfkissen seiner schlafenden Freundin weggezogen und eine Spritztour unternommen. Dabei erwischte ihn die Polizei mit 2,77 Promille im Blut. Die Verteidigung der Frau, alle anderen Verstecke habe ihr Freund schon gekannt, ließ der Richter nicht gelten und verurteilte sie am Donnerstag wegen vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wegen des gleichen Vorwurfs war die 42-Jährige schon einmal verurteilt worden.

# dpa-Notizblock

## Orte - [Amtsgericht Bonn](Wilhelmstraße 21, 53113 Bonn)


Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_31082/index.php

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#29
Wenn Bürger gegen bereits genehmigte Bauvorhaben Einspruch erheben (hier gegen den Bau eines großen Stalles für Legehennen), müssen sie im Falle der Ablehnung mit nicht unerheblichen Gebühren der Bearbeitung rechnen, z.B. mit um die 8.000 Euro.
Zitat:in einem Rechtsstaat könne zwar jeder Entscheidungen der Behörden hinterfragen, aber sie hätten dann eben auch entsprechende Gebühren zu tragen. (…)Im Gegensatz zu den Wilhelmshavener Stallgegnern fragt er im Vorfeld nach der Höhe möglicher Gebühren. Die Antwort der Behörde: bis zu 8.625 Euro. Am Ende des Schreibens steht dann noch der lapidare Hinweis: "Im Falle der Rücknahme des Widerspruchs" könne von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. http://www.ndr.de/regional/gebuehren107.html
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#30
Zitat:Bonn (dpa/lnw) - Das Bonner Amtsgericht hat eine 42 Jahre alte Frau zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Autoschlüssel nicht sicher genug vor ihrem Freund versteckt hat. Der 34-Jährige, der wegen Alkohol- und Drogenkonsums keinen Führerschein mehr besitzt, hatte den Schlüssel unter dem Kopfkissen seiner schlafenden Freundin weggezogen und eine Spritztour unternommen. Dabei erwischte ihn die Polizei mit 2,77 Promille im Blut. Die Verteidigung der Frau, alle anderen Verstecke habe ihr Freund schon gekannt, ließ der Richter nicht gelten und verurteilte sie am Donnerstag wegen vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wegen des gleichen Vorwurfs war die 42-Jährige schon einmal verurteilt worden.

Die Frau hätte ihr Auto verkaufen müssen, um ihren abhängigen Freund vor dieser Gefahr zu bewahren. Selbst schuld, was besitzt sie denn ein Auto ... Wobei ein Verkauf des Fahrzeugs den Käufer und Neubesitzer aller Wahrscheinlichkeit nach in Versuchung geführt hätte, mit dem Auto zu fahren. Wer weiß, womöglich trinkt der auch ...

Das ist doch unglaublich ...
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
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