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DSGVO-Verstoß: 1&1 muss knapp 10 Millionen Euro Strafe zahlen
Personenbezogene Daten nicht systematisch geschützt
Die Aufsichtsbehörde wirft der Firma vor, dass Unberechtigte an der Telefon-Hotline vergleichsweise einfach "weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten" erhalten konnten. Die Angabe von Namen und Geburtsdatum von Betroffenen hätten ausgereicht (das war Jahrzehnte lang Usus und niemand hat sich daran gestört. Auch sind Mißbrauchsfälle nicht bekannt!). In diesem mickrigen Authentifizierungsverfahren sah die Bundesdatenschutzbehörde einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, nach dem Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten systematisch zu schützen.
Strafe im unteren Bereich des möglichen Rahmens
Trotz der raschen Anpassungen hielt Kelber es für geboten, die millionenschwere Geldbuße zu verhängen.
Anmerkung:
Die deutsche Wirtschaft und ihre Arbeitgeber werden mittels Pseudogesetzen systematisch von der Politik sanktioniert und geschädigt.
Das wird in absehbarer Zeit Folgen haben!
Hier der ganze Beitrag:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Verstoss-1-1-muss-knapp-10-Millionen-Euro-Strafe-zahlen-4608676.html?utm_source=pocket-newtab
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!
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18.12.12019, 14:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.12019, 02:56 von Andrea.)
Zitat:Die Aufsichtsbehörde wirft der Firma vor, dass Unberechtigte an der Telefon-Hotline vergleichsweise einfach "weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten" erhalten konnten. Die Angabe von Namen und Geburtsdatum von Betroffenen hätten ausgereicht
(...)
Die deutsche Wirtschaft und ihre Arbeitgeber werden mittels Pseudogesetzen systematisch von der Politik sanktioniert und geschädigt.
Die Behörden selbst haben ja Datendiebstahl zu beklagen, da gab es doch mal diese kleine Meldung, daß sogar geheime Dokumente darunter waren:
Zitat:Die deutschen Behörden sind zum Opfer eines massiven Computer-Diebstahls geworden. In den vergangen drei Jahren sind mehrere hundert Computer mit wichtigen Daten spurlos verschwunden. Der Diebstahl sensibler Informationen und technischer Geräte zieht sich quer durch alle Institutionen. Auch geheime Dokumente sind betroffen.
https://www.welt.de/politik/article1820894/500-Computer-aus-Bundesbehoerden-gestohlen.html
Und eine irrwitzig anmutende Argumentation des Innenministeriums, daß das nicht so schlimm sei, wenn es mengenmäßig im gleichen Verhältnis wie bei Privatfirmen wäre:
Zitat:Auch gehe es bei den verschwundenen Computern um keine beunruhigend große Zahl. Gemessen an der Zahl der Bundesbeschäftigten von etwa 480.000 liege der Computerschwund auch im Vergleich zu Privatfirmen "im absolut üblichen Verhältnis".
https://www.stern.de/digital/computer/bundesbehoerden-500-computer-einfach-weg-3085582.html
Ob überhaupt etwas dagegen unternommen wurde, scheint nicht bekannt, denn ich habe dazu nichts gefunden.
P.S.: Unabhängig davon, daß es möglicherweise sogar stimmt, was ebenfalls im zweiten oben zitierten Artikel steht, nämlich:
Zitat:Das Bundesinnenministerium wies Sicherheitsbedenken zurück. Sensible Daten auf den Festplatten seien durch eine entsprechende Software absolut sicher geschützt, sagte eine Sprecherin.
bleibt die Argumentation doch sehr befremdlich, daß es eine nicht weiter beunruhigende Zahl gäbe, wenn es um das Abhandenkommen "sensibler Daten", "sehr persönlicher Daten von Bürgern" und sogar um "geheime Dokumente" geht.
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Hausverbote für GEZ-Mitarbeiter zulässig
Hausbesitzer können den Gebühren-Fahndern der Gebühreneinzugszentrale ein Hausverbot erteilen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 42 C 43/10). Halten sich die Eintreiber nicht daran, können Hausbesitzer und Mieter die für die GEZ zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagen. Im aktuellen Fall hatten sich zwei Unternehmer gegen die ständigen Besuche der GEZ-Mitarbeiter und deren "impertinentes Verhalten" zur Wehr gesetzt.
https://www.t-online.de/digital/fernsehen-heimkino/id_45862648/hausverbote-fuer-gez-mitarbeiter-zulaessig.html
Was man will – nicht was man wünscht – empfängt man.
Cosima Wagner
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Allerdings dürfte inzwischen keiner von denen mehr kommen. Seit 2013 gilt ja der zwangsläufige Beitrag pro Haushalt:
Zum 1. Januar 2013 wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Deutschland neu gestaltet: Dann startet der Rundfunkbeitrag. Für Bürgerinnen und
Bürger gilt künftig die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e224/Faktenblatt_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf
Das war für die nur interessant, als es noch darum ging zu schauen, ob überhaupt ein Fernseher, gegebenenfalls auch wieviele, im Haushalt sind. Der Artikel ist von 2011, als das noch so war.
Aus Tränen Gold und Perlen machen
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