25.07.12007, 15:06
Zitat:Notwehr? Das Gericht hat es jedenfalls nicht so gesehen. Notwehr wäre, wenn man die Gefahr nicht anders abwenden kann, außerdem gibt es noch den Notwehrexzeß, wenn er im Moment des Geschehens über's Ziel hinausschoß. Notwehr ist, eine akute Gefahr für Leib und Leben abzuwehren mit den gegebenen und möglichst angemessenen Mitteln.
Hallo Inte,
hier rezitierst Du nur das Papierrecht, das sich irgendwelche Menschen ausgedacht haben und dessen höchste Instanz irgendein Gerichtshof ist, der schon morgen in Flammen aufgehen könnte. Es gibt aber ein Gesetz, dessen Instanz der Kosmos selbst ist und das ewig gilt: Ursache und Wirkung.
Übersteigertes Ego, das stimmt auf jeden Fall. Er hält sich glaube ich selbst für einen großen Führer und für einen Krieger, der da weitermacht, wo die Wikinger aufgehört haben.
Viele Grüße