11.02.12025, 10:42
Die Verwendung des Mehlwurmpulvers unterliegt einer Kennzeichnungspflicht. Produkte müssen einen Hinweis tragen, dass das Pulver verwendet wurde und die Zutat bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen kann.
https://www.bild.de/leben-wissen/ernaehrung-diaet/mehlwurm-im-brot-eu-erlaubt-pulverisierte-mehlwuermer-in-lebensmitteln-67a4ce00c733682f40659352
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"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd."