02.06.12024, 17:53
Das Aus für die letzten quecksilberhaltigen Produkte in der Europäischen Union scheint besiegelt: Ab 1. Januar 2025 darf Dental-Amalgam nicht mehr verwendet und aus der EU exportiert werden. Übergangsfristen für die Verwendung, Herstellung und den Import von Amalgam bis 30. Juni 2026 sind vorgesehen. Der Europäische Rat und das Europaparlament haben am 8. Februar 2024 eine entsprechende Einigung über den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Quecksilber in der EU erzielt.
Das Europaparlament hatte bereits am 17. Januar 2024 das Aus für Quecksilber beschlossen, allerdings Übergangsfristen für Amalgam dabei ausgeschlossen. Die jetzt erzielte politische Einigung über einen Vorschlag zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam und zum Verbot der Herstellung, der Einfuhr und der Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte, darunter bestimmter Lampen, ist noch vorläufig, bis sie von beiden Institutionen formell angenommen wird.
Die Bundeszahnärztekammer hatte, wie Vertreter der Zahnmedizin aus anderen europäischen Ländern, für den Erhalt von Amalgam für die Zahnmedizin argumentiert. Sie kritisierte den Beschluss des Parlaments („Klartext“ vom 31. Januar 2024) als Votum für einen übereilten Ausstieg. Im Parlament war die Berichterstatterin Marlene Mortler (EVP, Deutschland) mit ihrem Vorschlag einer längeren Übergangsfrist noch gescheitert.
Die BZÄK sah es Ende Januar – vor der Einigung von Rat und Parlament – noch als offen an, ob das Verfahren bis zu den Europawahlen im Juni 2024 abgeschlossen werden könne. „Von Seiten der europäischen und deutschen Zahnärzteschaft gab es Unverständnis für den viel zu kurzen Zeitraum, zumal die umweltgerechte Entsorgung sichergestellt ist“, heißt es im BZÄK-Klartext. Ein echter Ersatz für Amalgam sei nicht verfügbar, hieß es in der Diskussion um das geplante Amalgam-Aus vonseiten der BZÄK und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Das Amalgam-Aus bedeutet vor allem für die vertragszahnärztliche Versorgung ein Problem.
Übergangsfristen bis 30. Juni 2026
In der jetzt erreichten Vereinbarung von Rat und Parlament sind nun allerdings Übergangsfristen vereinbart. Dentalamalgam soll noch bis zum 30. Juni 2026 verwendet werden dürfen. In der Pressemeldung des Europaparlaments heißt es zur Einigung: „Trotz praktikabler quecksilberfreier Alternativen werden in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet, da die derzeitigen Vorschriften nur die Verwendung von Zahnamalgam zur Behandlung von Zähnen bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verbieten.
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, die Verwendung von Dentalamalgam in der EU bis zum 1. Januar 2025 auslaufen zu lassen, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der ordnungsgemäß begründeten spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich. EU-Länder, die ihr Erstattungssystem noch nicht auf Alternativen umgestellt haben, können den Ausstieg bis zum 30. Juni 2026 verschieben, um negative Auswirkungen auf Personen mit geringem Einkommen zu vermeiden, die ansonsten sozioökonomisch unverhältnismäßig stark von dem Ausstieg betroffen wären.“
Damit wird auch die Ausfuhr von Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 verboten sein. Für Herstellung und Einfuhr in die EU wird dies erst ab dem 1. Juli 2026 gelten.
Den ganzen Beitrag dazu findet ihr hier:
https://www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/nachrichten/politik/aus-fuer-amalgam-ab-1.-januar-2025-soll-kommen
Meine Zahnärztin, wo ich meine Amalaganfüllungen (welche ich bereits als Kind bekommen habe) mittels Kofferdambehandlung entfernen lasse, hat mir gesagt, dass man bereits ab Juni 2024 keine Füllungen mehr mit Amalagan machen darf.
Das Europaparlament hatte bereits am 17. Januar 2024 das Aus für Quecksilber beschlossen, allerdings Übergangsfristen für Amalgam dabei ausgeschlossen. Die jetzt erzielte politische Einigung über einen Vorschlag zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam und zum Verbot der Herstellung, der Einfuhr und der Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte, darunter bestimmter Lampen, ist noch vorläufig, bis sie von beiden Institutionen formell angenommen wird.
Die Bundeszahnärztekammer hatte, wie Vertreter der Zahnmedizin aus anderen europäischen Ländern, für den Erhalt von Amalgam für die Zahnmedizin argumentiert. Sie kritisierte den Beschluss des Parlaments („Klartext“ vom 31. Januar 2024) als Votum für einen übereilten Ausstieg. Im Parlament war die Berichterstatterin Marlene Mortler (EVP, Deutschland) mit ihrem Vorschlag einer längeren Übergangsfrist noch gescheitert.
Die BZÄK sah es Ende Januar – vor der Einigung von Rat und Parlament – noch als offen an, ob das Verfahren bis zu den Europawahlen im Juni 2024 abgeschlossen werden könne. „Von Seiten der europäischen und deutschen Zahnärzteschaft gab es Unverständnis für den viel zu kurzen Zeitraum, zumal die umweltgerechte Entsorgung sichergestellt ist“, heißt es im BZÄK-Klartext. Ein echter Ersatz für Amalgam sei nicht verfügbar, hieß es in der Diskussion um das geplante Amalgam-Aus vonseiten der BZÄK und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Das Amalgam-Aus bedeutet vor allem für die vertragszahnärztliche Versorgung ein Problem.
Übergangsfristen bis 30. Juni 2026
In der jetzt erreichten Vereinbarung von Rat und Parlament sind nun allerdings Übergangsfristen vereinbart. Dentalamalgam soll noch bis zum 30. Juni 2026 verwendet werden dürfen. In der Pressemeldung des Europaparlaments heißt es zur Einigung: „Trotz praktikabler quecksilberfreier Alternativen werden in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet, da die derzeitigen Vorschriften nur die Verwendung von Zahnamalgam zur Behandlung von Zähnen bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verbieten.
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, die Verwendung von Dentalamalgam in der EU bis zum 1. Januar 2025 auslaufen zu lassen, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der ordnungsgemäß begründeten spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich. EU-Länder, die ihr Erstattungssystem noch nicht auf Alternativen umgestellt haben, können den Ausstieg bis zum 30. Juni 2026 verschieben, um negative Auswirkungen auf Personen mit geringem Einkommen zu vermeiden, die ansonsten sozioökonomisch unverhältnismäßig stark von dem Ausstieg betroffen wären.“
Damit wird auch die Ausfuhr von Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 verboten sein. Für Herstellung und Einfuhr in die EU wird dies erst ab dem 1. Juli 2026 gelten.
Den ganzen Beitrag dazu findet ihr hier:
https://www.quintessence-publishing.com/deu/de/news/nachrichten/politik/aus-fuer-amalgam-ab-1.-januar-2025-soll-kommen
Meine Zahnärztin, wo ich meine Amalaganfüllungen (welche ich bereits als Kind bekommen habe) mittels Kofferdambehandlung entfernen lasse, hat mir gesagt, dass man bereits ab Juni 2024 keine Füllungen mehr mit Amalagan machen darf.
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