Böse Heilkräuter
Die Novel-Food-Verordnung – eine Waffe der Pharmaindustrie
Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht (in nennenswertem Umfang) in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der in Artikel 3 der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 genannten Kategorien fallen.
Was heißt das konkret?
Vor 1997 war das Internet noch in den Kinderschuhen. Nachzuweisen, daß gewisse Lebensmittel schon davor in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, ist sehr schwierig und so gut wie unmöglich.
Man muß daher durch selbstfinanzierte Studien BEWEISEN, daß diese Lebensmittel für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Studien sind nicht nur endlos teuer, sondern die EU behält sich vor für die Zulassung 1-15 (!) Jahre zu brauchen. Die komplette Beweislast liegt beim Antragsteller, also beim Importeur.
Von der Novel-Food-Verordnung sind bei weitem nicht nur exotische Lebensmittel und dergleichen betroffen, sondern normale Heilkräuter wie der Einjährige Beifuß (Artemisia Annua) oder Jiaogulan-Tee oder einfach nur Bambustee.
Damit hält sich die Pharma-Industrie lästige Heilkräuter vom Hals. Mit dem Einfluß, den sie in der EU (und vor allem in Deutschland) genießt, war eine Umsetzung der Novel-Food-Verordnung kein Problem.
Medizinische Wirksamkeiten sind bei der Novel-Food-Verordnung übrigens vollkommen irrelevant.
Die Novel-Food-Verordnung – eine Waffe der Pharmaindustrie
Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht (in nennenswertem Umfang) in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der in Artikel 3 der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 genannten Kategorien fallen.
Was heißt das konkret?
Vor 1997 war das Internet noch in den Kinderschuhen. Nachzuweisen, daß gewisse Lebensmittel schon davor in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, ist sehr schwierig und so gut wie unmöglich.
Man muß daher durch selbstfinanzierte Studien BEWEISEN, daß diese Lebensmittel für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Studien sind nicht nur endlos teuer, sondern die EU behält sich vor für die Zulassung 1-15 (!) Jahre zu brauchen. Die komplette Beweislast liegt beim Antragsteller, also beim Importeur.
Von der Novel-Food-Verordnung sind bei weitem nicht nur exotische Lebensmittel und dergleichen betroffen, sondern normale Heilkräuter wie der Einjährige Beifuß (Artemisia Annua) oder Jiaogulan-Tee oder einfach nur Bambustee.
Damit hält sich die Pharma-Industrie lästige Heilkräuter vom Hals. Mit dem Einfluß, den sie in der EU (und vor allem in Deutschland) genießt, war eine Umsetzung der Novel-Food-Verordnung kein Problem.
Medizinische Wirksamkeiten sind bei der Novel-Food-Verordnung übrigens vollkommen irrelevant.
Sei!