25.01.12023, 22:23
Heute haben wir Post vom örtlichen Wasserversorger bekommen. Ein Brief mit der Information, daß im Laufe dieses Jahres die Wasseruhren, die wegen abgelaufener Eichung getauscht werden müssen, nun auf digitale Versionen umgetauscht werden. Zusätzlich haben diese Geräte nun auch Funksender eingebaut, mit denen das Ablesen (für den Versorger) einfacher werden soll. Dazu gab es ein Informationsblatt mit Hinweisen, daß die entstehende Funkbelastung gering wäre, viel stärker seien ja WLAN vom Internet und Mobiltelefone. In der Realität ist es so, diese Geräte senden mit der Sendeleitung von 25 % eines WLAN-Routers (der eh alle Grenzwerte um tausende überschreitet), und das alle 10 Minuten. Man hat also (mal wieder) gepulste Mikrowellenstrahlung im Haus, ähnlich wie Mobilfunk, nur diesmal strahlt es aus dem Keller.
Verstörend finde ich auch, daß es in diesen Geräten keine mechanische Zähleinheit mehr gibt; statt dessen wird Ultraschall verwendet, um die Durchflußmenge zu ermitteln. Dazu wird das Wasser permanent mit Ultraschall behandelt. Wer weiß, welche Informationen auf diese Weise in das Wasser kommen?
Doch es gibt (zumindest in Bayern) ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen den Einsatz des Funkmoduls, auf das der Versorger auch hinweisen muß. Man hat aber nur zwei Wochen Zeit, sobald man das Schreiben bekommen hat, den Widerspruch zu formulieren. Und widersprechen darf auch nur der Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses - als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist der Einbau zu dulden (das wurde inzwischen leider gerichtlich bestätigt ).
Weitere Informationen für andere Bundesländer und Hintergründe gibt es hier:
https://www.diagnose-funk.org/vorsorge/private-vorsorge-arbeitsschutz/smart-meter-funkzaehler-fuer-wasser-strom-heizung/digitale-wasserzaehler
Verstörend finde ich auch, daß es in diesen Geräten keine mechanische Zähleinheit mehr gibt; statt dessen wird Ultraschall verwendet, um die Durchflußmenge zu ermitteln. Dazu wird das Wasser permanent mit Ultraschall behandelt. Wer weiß, welche Informationen auf diese Weise in das Wasser kommen?
Doch es gibt (zumindest in Bayern) ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen den Einsatz des Funkmoduls, auf das der Versorger auch hinweisen muß. Man hat aber nur zwei Wochen Zeit, sobald man das Schreiben bekommen hat, den Widerspruch zu formulieren. Und widersprechen darf auch nur der Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses - als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung ist der Einbau zu dulden (das wurde inzwischen leider gerichtlich bestätigt ).
Weitere Informationen für andere Bundesländer und Hintergründe gibt es hier:
https://www.diagnose-funk.org/vorsorge/private-vorsorge-arbeitsschutz/smart-meter-funkzaehler-fuer-wasser-strom-heizung/digitale-wasserzaehler
Das hast Du Dir so gedacht!