09.06.12022, 13:29
Novel-Food-Verordnung: Artemisia ist gefährlich
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Doch all das war, bevor Artemisia-Produkte 2018 in der Novel-Food-Verordnung als „gefährlich“ eingestuft wurden. Der Verkauf von entsprechenden Produkten hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen – mittlerweile gehen die Behörden gegen die Verkäufer vor. Auch der Apotheker Hirt bekam die Auswirkungen zu spüren: Seine Bestände wurden durch das Landratsamt Waiblingen versiegelt, die Geschäftsräume durchsucht. Der Grund: Ein angeblicher Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung der EU.
Rund eine Tonne der Heilpflanze lagert aktuell in seinen Räumlichkeiten – der Wert beträgt rund 70.000 Euro. Nähern darf sich der Apotheker seinen Pflanzen nicht. Das Landratsamt will, dass die Bestände vernichtet oder in Nicht-EU-Länder exportiert werden. Doch damit nicht genug: Wegen „Übertretens des Verkaufsverbots“ besteht eine Strafandrohung von weiteren 50.000 Euro. „Außerdem behalten sich die Behörden eine Vermögensabschöpfung für die seit Februar erfolgten Verkäufe vor“, so der epd. Hirt zufolge könnten es noch einmal 50.000 Euro sein. „Ich soll bankrottisiert werden“, ist sich der Pharmazeut sicher.
Er will die Klage nicht hinnehmen. Beim Stuttgarter Verwaltungsgericht hat er eine einstweilige Anordnung beantragt: Denn er selbst besorge den Verkauf der Heilpflanze nicht, sondern die Firma „teemana“. Allerdings stellt nach bisherigem Stand das Aufziehen der Pflanze kein Verbot dar. Die Polizei habe somit seine Bestände nicht versiegeln dürfen, so der Pharmazeut.
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Den ganzen Text gibt es hier:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/beifuss-streit-polizei-geht-gegen-apotheker-vor/
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Doch all das war, bevor Artemisia-Produkte 2018 in der Novel-Food-Verordnung als „gefährlich“ eingestuft wurden. Der Verkauf von entsprechenden Produkten hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen – mittlerweile gehen die Behörden gegen die Verkäufer vor. Auch der Apotheker Hirt bekam die Auswirkungen zu spüren: Seine Bestände wurden durch das Landratsamt Waiblingen versiegelt, die Geschäftsräume durchsucht. Der Grund: Ein angeblicher Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung der EU.
Rund eine Tonne der Heilpflanze lagert aktuell in seinen Räumlichkeiten – der Wert beträgt rund 70.000 Euro. Nähern darf sich der Apotheker seinen Pflanzen nicht. Das Landratsamt will, dass die Bestände vernichtet oder in Nicht-EU-Länder exportiert werden. Doch damit nicht genug: Wegen „Übertretens des Verkaufsverbots“ besteht eine Strafandrohung von weiteren 50.000 Euro. „Außerdem behalten sich die Behörden eine Vermögensabschöpfung für die seit Februar erfolgten Verkäufe vor“, so der epd. Hirt zufolge könnten es noch einmal 50.000 Euro sein. „Ich soll bankrottisiert werden“, ist sich der Pharmazeut sicher.
Er will die Klage nicht hinnehmen. Beim Stuttgarter Verwaltungsgericht hat er eine einstweilige Anordnung beantragt: Denn er selbst besorge den Verkauf der Heilpflanze nicht, sondern die Firma „teemana“. Allerdings stellt nach bisherigem Stand das Aufziehen der Pflanze kein Verbot dar. Die Polizei habe somit seine Bestände nicht versiegeln dürfen, so der Pharmazeut.
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Den ganzen Text gibt es hier:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/beifuss-streit-polizei-geht-gegen-apotheker-vor/
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!