18.03.12002, 19:24
hallo Leute,
ich verfolge schon längerer Zeit Euer Forum und finde es klasse...
Weshalb ich mich überhaupt einschalte ist die Frage an Euch: Wußtet ihr oder einer von Euch, dass im Jahre 1992 zwecks der EZB der Artikel 88 im Grundgesetz geändert werden mußte und ob dies damals öffentlich gemacht wurde...wenn ja, dann muß ich dies wohl verschlafen haben...
Eckhard Grimmel Forderung an den Gesetzgeber:
Artikel 88 (Bundesbank) des Grundgesetzes korrigieren! Die Verantwortung für die sich immer mehr verschärfende Wirtschafts- und Gesellschaftskrise in Deutschland tragen ausschließlich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in ihrer Eigenschaft als Gesetzgeber. Denn diese haben es versäumt, durch eine Reformierung des Geldrechts eine tragfähige Grundlage für die Lösung der ökonomischen und sozialen Probleme zu schaffen.ihrer Eigenschaft als Vertreter des ganzen Volkes (Art. 38, Abs 1, Satz 2 GG (=Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)) zur Lösung des Geldproblems bisher getan haben oder demnächst tun wollen.
1. Nie zuvor gab es in den deutschen Verfassungen einen so verhängnisvollen Artikel wie den am 21.12.1992 veränderten Artikel 88 des Grundgesetzes von 1949: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet". Das Verhängnis liegt keineswegs darin, daß die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbank mit Beginn des Jahres 2001 der Europäischen Zentralbank übertragen werden sollen, sondern darin, daß der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank "Unabhängigkeit" bescheinigt wird Denn "unabhängig" heißt de facto: unabhängig vom Staat, unabhängig von der Gesellschaft. Die "Unabhängigkeit" der Bundesbank geht so weit. daß sie allein dar über entscheiden kann, wem sie das öffentliche Geld, für dessen Schöpfung sie allein zuständig ist. aushändigt. So kann die Bundesbank die Banknoten entweder den Bundesbürgern unmittelbar oder der Bundesregierung und den Landesregierungen oder anderen Institutionen übergeben Sie hat sich für letztere entschieden, nämlich für die privaten Geschäftsbanken. Doch die Geschäftsbanken geben das ihnen von der Bundesbank überlassene Geld nur gegen Zinsen weiter.
Ganz gleich. wer als Kreditnehmer bei den Geschäftsbanken erscheint, ob als Konsument oder Produzent oder als Vertreter des Staates. alle müssen den Geschäftsbanken mehr Geld zurückzahlen als ihnen geliehen wurde. Werden geforderten Rückzahlungsbetrag nicht aufbringen kann. muß einen neuen Kredit aufnehmen und sich weiter verschulden, nach der Zinseszinsformel mit exponentiell zunehmender Geschwindigkeit. Auszüge aus den Deutschen Verfassungen
von 1849, 1871, 1919 und 1949, das Geldwesen betreffend:
Verfassung des Deutschen Reiches vom 28 März 1849, Artikel IX, § 45: "Die Reichsgewalt ausschliesslich hat die Gesetzgebung und die Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzuführen. Sie hat das Recht, Reichsmünzen zu prägen." (Franz 1950, S. 141). Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871, Artikel 4: "Der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: ... 3. die Ordnung des Mass-. Münz- und Gewichtssystems nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundiertem und unfundiertem Papiergelde; 4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen;" (Franz 1950 S. 161/162). Die Weimarer Verfassung vom 11 August 1919, Artikel 6: "Das Reich hat die ausschliessliche Gesetzgebung über. . .... 5. Das Münzwesen; ... 14. den Handel, das Mass- und Gewichtswesen, die Ausgabe von Papiergeld, das Bankwesen sowie das Börsenwesen; ...." (Franz 1950, S. 181/182). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai l949, Art.73: "Der Bund hat die ausschliessliche Gesetzgebung über. ... 4. das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Masse und Gewichte sowie die Zeitbestimmung .. ". Artikel 88: "Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank." Änderung am 21. 12. 1992 durch Ergänzung: "Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet." 2. Einer der Kreditnehmer, der sich von Jahr zu Jahr immer mehr bei den privaten Geschäftsbanken verschuldet hat. ist der bundesdeutsche Staat.
Nach den Ermittlungen ausgerechnet, der Deutschen Bundesbank ist der Staat am Ende des vergangenen Jahres ( 1998) bereits mit 2282.500.000.000 DM verschuldetgewesen. Ob die Bundesbank wohl schon ein mal darüber nachgedacht hat. ob es richtig war. > ausschließlich den privaten Geschäftsbanken das öffentliche Geld anzuvertrauen ? < Oder ob der Gesetzgeber wohl schon einmal darüber nachgedacht hat, warum er es unterlassen hat, im Grundgesetz vorzuschreiben, daß die Deutsche Bundesbank nur der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, nicht aber den privaten Geschäftsbanken zu dienen hat?
ich verfolge schon längerer Zeit Euer Forum und finde es klasse...
Weshalb ich mich überhaupt einschalte ist die Frage an Euch: Wußtet ihr oder einer von Euch, dass im Jahre 1992 zwecks der EZB der Artikel 88 im Grundgesetz geändert werden mußte und ob dies damals öffentlich gemacht wurde...wenn ja, dann muß ich dies wohl verschlafen haben...
Eckhard Grimmel Forderung an den Gesetzgeber:
Artikel 88 (Bundesbank) des Grundgesetzes korrigieren! Die Verantwortung für die sich immer mehr verschärfende Wirtschafts- und Gesellschaftskrise in Deutschland tragen ausschließlich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in ihrer Eigenschaft als Gesetzgeber. Denn diese haben es versäumt, durch eine Reformierung des Geldrechts eine tragfähige Grundlage für die Lösung der ökonomischen und sozialen Probleme zu schaffen.ihrer Eigenschaft als Vertreter des ganzen Volkes (Art. 38, Abs 1, Satz 2 GG (=Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)) zur Lösung des Geldproblems bisher getan haben oder demnächst tun wollen.
1. Nie zuvor gab es in den deutschen Verfassungen einen so verhängnisvollen Artikel wie den am 21.12.1992 veränderten Artikel 88 des Grundgesetzes von 1949: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet". Das Verhängnis liegt keineswegs darin, daß die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbank mit Beginn des Jahres 2001 der Europäischen Zentralbank übertragen werden sollen, sondern darin, daß der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank "Unabhängigkeit" bescheinigt wird Denn "unabhängig" heißt de facto: unabhängig vom Staat, unabhängig von der Gesellschaft. Die "Unabhängigkeit" der Bundesbank geht so weit. daß sie allein dar über entscheiden kann, wem sie das öffentliche Geld, für dessen Schöpfung sie allein zuständig ist. aushändigt. So kann die Bundesbank die Banknoten entweder den Bundesbürgern unmittelbar oder der Bundesregierung und den Landesregierungen oder anderen Institutionen übergeben Sie hat sich für letztere entschieden, nämlich für die privaten Geschäftsbanken. Doch die Geschäftsbanken geben das ihnen von der Bundesbank überlassene Geld nur gegen Zinsen weiter.
Ganz gleich. wer als Kreditnehmer bei den Geschäftsbanken erscheint, ob als Konsument oder Produzent oder als Vertreter des Staates. alle müssen den Geschäftsbanken mehr Geld zurückzahlen als ihnen geliehen wurde. Werden geforderten Rückzahlungsbetrag nicht aufbringen kann. muß einen neuen Kredit aufnehmen und sich weiter verschulden, nach der Zinseszinsformel mit exponentiell zunehmender Geschwindigkeit. Auszüge aus den Deutschen Verfassungen
von 1849, 1871, 1919 und 1949, das Geldwesen betreffend:
Verfassung des Deutschen Reiches vom 28 März 1849, Artikel IX, § 45: "Die Reichsgewalt ausschliesslich hat die Gesetzgebung und die Oberaufsicht über das Münzwesen. Es liegt ihr ob, für ganz Deutschland dasselbe Münzsystem einzuführen. Sie hat das Recht, Reichsmünzen zu prägen." (Franz 1950, S. 141). Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871, Artikel 4: "Der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: ... 3. die Ordnung des Mass-. Münz- und Gewichtssystems nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundiertem und unfundiertem Papiergelde; 4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen;" (Franz 1950 S. 161/162). Die Weimarer Verfassung vom 11 August 1919, Artikel 6: "Das Reich hat die ausschliessliche Gesetzgebung über. . .... 5. Das Münzwesen; ... 14. den Handel, das Mass- und Gewichtswesen, die Ausgabe von Papiergeld, das Bankwesen sowie das Börsenwesen; ...." (Franz 1950, S. 181/182). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai l949, Art.73: "Der Bund hat die ausschliessliche Gesetzgebung über. ... 4. das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Masse und Gewichte sowie die Zeitbestimmung .. ". Artikel 88: "Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank." Änderung am 21. 12. 1992 durch Ergänzung: "Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet." 2. Einer der Kreditnehmer, der sich von Jahr zu Jahr immer mehr bei den privaten Geschäftsbanken verschuldet hat. ist der bundesdeutsche Staat.
Nach den Ermittlungen ausgerechnet, der Deutschen Bundesbank ist der Staat am Ende des vergangenen Jahres ( 1998) bereits mit 2282.500.000.000 DM verschuldetgewesen. Ob die Bundesbank wohl schon ein mal darüber nachgedacht hat. ob es richtig war. > ausschließlich den privaten Geschäftsbanken das öffentliche Geld anzuvertrauen ? < Oder ob der Gesetzgeber wohl schon einmal darüber nachgedacht hat, warum er es unterlassen hat, im Grundgesetz vorzuschreiben, daß die Deutsche Bundesbank nur der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, nicht aber den privaten Geschäftsbanken zu dienen hat?