05.06.12019, 17:09
Man weiß das ja schon lange. Es ist nur gut, es auch einmal offiziell zu lesen, damit auch der letzte Skeptiker Ruhe gibt.
Pläne der Innenminister
Wenn Alexa die Beweise liefert
Stand: 05.06.2019
Sprachassistenten wie Alexa und Siri sowie internetfähige Fernseher und Kühlschränke könnten bald eine wichtige Rolle bei Ermittlungen spielen. Die Innenminister planen, digitale Spuren als Beweismittel zuzulassen.
Die Sicherheitsbehörden sollen künftig auch Daten von vernetzten Geräten wie dem Sprachassistenten Alexa oder smarten Kühlschränken auswerten dürfen. Die Innenminister von Union und SPD wollen sogenannte digitale Spuren aus dem Bereich Smart Home als Beweismittel vor Gericht verwenden.
Eine entsprechende Beschlussvorlage formulierte das Innenministerium Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK), die in der kommenden Woche in Kiel stattfindet. Zuerst hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) darüber berichtet.
Sprachassistenten sammeln permanent wertvolle Daten
Digitalen Spuren kommt laut der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa und Siri, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln demnach permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten.
Dirk Hundertmark, Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, teilte tagesschau.de in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass das Bundesland "für das Erkennen, Sichern und Auswerten solcher digitaler Spuren" ein "Kompetenzzentrum Digitale Spuren" eingerichtet habe. Dies sei "auf der Basis der geltenden Rechtslage" geschehen und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen vereinbart gewesen.
Solche Kompetenzzentren gebe es auch in anderen Bundesländern, so Hundertmark. "Schleswig-Holstein hat zur IMK einen Antrag gestellt, der eine bessere und koordiniertere Zusammenarbeit dieser Zentren zum Ziel hat." Eine Ausweitung polizeilicher Kompetenzen sehe der Antrag Schleswig-Holsteins "definitiv nicht vor".
Länder sagen Unterstützung zu
Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich dem RND zufolge in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Digitale Spuren sollen demnach nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen.
Auch das Bundesinnenministerium befürwortet die Pläne. "Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Sprecher.
Datenschützer sind skeptisch
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche steige die Bedeutung solcher digitaler Spuren. Derzeit werde das Thema geprüft, da die Rechtsgrundlage bisher nicht ausreiche. Auch seien datenschutzrechtliche Bedenken zu berücksichtigen.
Das CDU-geführte Verbraucherschutzministerium erinnerte an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. "Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher. "Das muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem privatesten Umfeld verwendet."
Scharfe Kritik kam von den Grünen. "Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist", sagte Vize-Fraktionschef Konstantin von Notz.
So stelle sich auch die Frage immer drängender, ob die Auswertung von durch sogenannte Smart-Home-Geräte gesammelten Daten nicht gegen den Grundsatz verstoße, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse, so von Notz weiter. "Denn dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte."
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/sprachassistent-beweismittel-101.html
Pläne der Innenminister
Wenn Alexa die Beweise liefert
Stand: 05.06.2019
Sprachassistenten wie Alexa und Siri sowie internetfähige Fernseher und Kühlschränke könnten bald eine wichtige Rolle bei Ermittlungen spielen. Die Innenminister planen, digitale Spuren als Beweismittel zuzulassen.
Die Sicherheitsbehörden sollen künftig auch Daten von vernetzten Geräten wie dem Sprachassistenten Alexa oder smarten Kühlschränken auswerten dürfen. Die Innenminister von Union und SPD wollen sogenannte digitale Spuren aus dem Bereich Smart Home als Beweismittel vor Gericht verwenden.
Eine entsprechende Beschlussvorlage formulierte das Innenministerium Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK), die in der kommenden Woche in Kiel stattfindet. Zuerst hatten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) darüber berichtet.
Sprachassistenten sammeln permanent wertvolle Daten
Digitalen Spuren kommt laut der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa und Siri, die mit dem Internet verbunden sind, sammeln demnach permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten.
Dirk Hundertmark, Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, teilte tagesschau.de in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass das Bundesland "für das Erkennen, Sichern und Auswerten solcher digitaler Spuren" ein "Kompetenzzentrum Digitale Spuren" eingerichtet habe. Dies sei "auf der Basis der geltenden Rechtslage" geschehen und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen vereinbart gewesen.
Solche Kompetenzzentren gebe es auch in anderen Bundesländern, so Hundertmark. "Schleswig-Holstein hat zur IMK einen Antrag gestellt, der eine bessere und koordiniertere Zusammenarbeit dieser Zentren zum Ziel hat." Eine Ausweitung polizeilicher Kompetenzen sehe der Antrag Schleswig-Holsteins "definitiv nicht vor".
Länder sagen Unterstützung zu
Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich dem RND zufolge in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Digitale Spuren sollen demnach nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen.
Auch das Bundesinnenministerium befürwortet die Pläne. "Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Sprecher.
Datenschützer sind skeptisch
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche steige die Bedeutung solcher digitaler Spuren. Derzeit werde das Thema geprüft, da die Rechtsgrundlage bisher nicht ausreiche. Auch seien datenschutzrechtliche Bedenken zu berücksichtigen.
Das CDU-geführte Verbraucherschutzministerium erinnerte an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich Alexa ins Schlafzimmer stelle, gehe natürlich die Gefahr ein, dass mitgehört werde und Daten generiert würden. "Diese Daten sind da, und natürlich können die Daten in ganz vielerlei Hinsicht verwendet und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden", sagte ein Sprecher. "Das muss sich jeder fragen, der solche Sprachassistenten in seinem privatesten Umfeld verwendet."
Scharfe Kritik kam von den Grünen. "Die Digitalisierung unseres Lebens darf nicht dazu führen, dass der Einzelne den Ausforschungs- und Kontrollwünschen des Staates gerade in dem von Artikel 13 des Grundgesetzes besonders geschützten Bereich der eigenen Wohnung schutzlos ausgeliefert ist", sagte Vize-Fraktionschef Konstantin von Notz.
So stelle sich auch die Frage immer drängender, ob die Auswertung von durch sogenannte Smart-Home-Geräte gesammelten Daten nicht gegen den Grundsatz verstoße, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten müsse, so von Notz weiter. "Denn dieser eiserne Rechtsstaatsgrundsatz wird ad absurdum geführt, wenn der Staat sehr umfänglich auf Datenträger zugreifen darf, die präziser und umfassender Daten und Informationen preisgeben, an die sich ein Mensch kaum erinnern könnte."
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/sprachassistent-beweismittel-101.html
Glück ist unsichtbare Planung.