18.02.12002, 17:56
Das Zinsverbot unter Juden begründet sich auf mehrere Stellen im Alten Testament und Talmud - bezieht sich jedoch nur auf Juden. D.h. dies Zinsverbot (aktiv und passiv) galt nicht für Kreditbeziehungen mit Andersgläubigen. Tatsächlich war das religiöse Zinsverbot ohne praktische Relevanz, weil sich die Juden z.B. der Chr*sten oder der Moslems bedienten um das Zinsverbot zu umgehen. Gleichzeitig wurden komplexe Instrumente innerhalb des Judentums entwickelt die das Zinsverbot umgingen.
Für das Zinsverbot im Islam gilt ebenfalls: Das Zinsverbot galt nur für (Glaubens) Brüder.
Da der Prophet erst 570 geboren wurde, ein Zeitpunkt zu dem das jüdische Zinsverbot längst mit allen Mitteln umgangen wurde, lehnte sich das moslemische Zinsverbot eng an die jüdische Praxis an, obwohl die Formulierungen des Zinsverbotes im Koran deutlich schärfer gefasst sind. Als Konsequenz entwickelte der Islam mehrere höchst spitzfindige Konstruktionen (hiyal), die sich aus einer aneinander gekoppelten Reihe von Rechtsgeschäften zusammensetzen. Jedes einzelne dieser Rechtsgeschäfte war legal, die Summe der einzelnen Kontrakte jedoch war eine Umgehung des Zinsverbotes.
Im Chr*stentum gab es zunächst kein Zinsverbot; die orthodoxe Kirche erlaubte Zinsen in ihrer gesamten Geschichte (offiziell 1 % pro Monat). Die römische Kirche führte zunächst kein Zinsverbot ein. Vielmehr lehnte sich auch die römische Kirche in den ersten Jahrhunderten an das unter Kaiser Justitian im sog. Corpus Juris Civili (ca. 528) codifizierte vornehmlich alte römische Recht an. Erst in Gratian s "Decretum" (etwa 1139-1141 zusammengefasst) gab es ein Zinsverbot, aber nur für Geistliche!! In verschiedenen Konzilen und Dekreten (insbesondere 1179 und 1274) wurde das Zinsverbot verschärft und auf alle Chr*sten ausgedehnt. Die Chr*stlichen Kaufleute konnten nun jedoch auf die komplexen Umgehungs-Mechanismen für das Zinsverbot zurückgreifen, das die Juden und Moslems zuvor entwickelt hatten. In der Praxis hat das Zinsverbot in Chr*stlichen Welt vielleicht zwei oder drei Jahrhunderte dort Relevanz gehabt wo es um private Darlehen ging. Unter Kaufleuten hatte das Zinsverbot in der Chr*stlichen Welt kaum praktische Bedeutung, zumal auch hier galt: Nur unter Chr*sten gilt das Zinsverbot!
Für das Zinsverbot im Islam gilt ebenfalls: Das Zinsverbot galt nur für (Glaubens) Brüder.
Da der Prophet erst 570 geboren wurde, ein Zeitpunkt zu dem das jüdische Zinsverbot längst mit allen Mitteln umgangen wurde, lehnte sich das moslemische Zinsverbot eng an die jüdische Praxis an, obwohl die Formulierungen des Zinsverbotes im Koran deutlich schärfer gefasst sind. Als Konsequenz entwickelte der Islam mehrere höchst spitzfindige Konstruktionen (hiyal), die sich aus einer aneinander gekoppelten Reihe von Rechtsgeschäften zusammensetzen. Jedes einzelne dieser Rechtsgeschäfte war legal, die Summe der einzelnen Kontrakte jedoch war eine Umgehung des Zinsverbotes.
Im Chr*stentum gab es zunächst kein Zinsverbot; die orthodoxe Kirche erlaubte Zinsen in ihrer gesamten Geschichte (offiziell 1 % pro Monat). Die römische Kirche führte zunächst kein Zinsverbot ein. Vielmehr lehnte sich auch die römische Kirche in den ersten Jahrhunderten an das unter Kaiser Justitian im sog. Corpus Juris Civili (ca. 528) codifizierte vornehmlich alte römische Recht an. Erst in Gratian s "Decretum" (etwa 1139-1141 zusammengefasst) gab es ein Zinsverbot, aber nur für Geistliche!! In verschiedenen Konzilen und Dekreten (insbesondere 1179 und 1274) wurde das Zinsverbot verschärft und auf alle Chr*sten ausgedehnt. Die Chr*stlichen Kaufleute konnten nun jedoch auf die komplexen Umgehungs-Mechanismen für das Zinsverbot zurückgreifen, das die Juden und Moslems zuvor entwickelt hatten. In der Praxis hat das Zinsverbot in Chr*stlichen Welt vielleicht zwei oder drei Jahrhunderte dort Relevanz gehabt wo es um private Darlehen ging. Unter Kaufleuten hatte das Zinsverbot in der Chr*stlichen Welt kaum praktische Bedeutung, zumal auch hier galt: Nur unter Chr*sten gilt das Zinsverbot!
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!