26.09.12018, 12:58
Das Problem ist (man sieht es an den zurückhaltenden Antworten), daß man keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machen darf und auch niemanden dazu ermutigen darf. Jeder hat es vor wenigen Wochen in den Medien vernommen:
Paragraf 219a
Ärztinnen wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch angeklagt
Auf ihrer Website hatten zwei Ärztinnen auch Schwangerschaftsabbrüche angeboten – deshalb stehen sie ab heute vor dem Kasseler Amtsgericht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die bloße Erwähnung eines solchen Eingriffes als ärztliche Leistung rechtswidrig im Sinne von Parafgraf 219a ist.
Wenn sich eine schwangere Frau zu einem Abbruch entschließt, kommt der Paragraf 219a dazu. Er verbietet – so wörtlich – Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Das heißt übersetzt: Die Frau darf zwar abtreiben, hat aber wenig Chancen, sich ausreichend zu informieren.
https://www.deutschlandfunk.de/paragraf-219a-aerztinnen-wegen-werbung-fuer.1773.de.html?dram:article_id=426688
Paragraf 219a
Ärztinnen wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch angeklagt
Auf ihrer Website hatten zwei Ärztinnen auch Schwangerschaftsabbrüche angeboten – deshalb stehen sie ab heute vor dem Kasseler Amtsgericht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die bloße Erwähnung eines solchen Eingriffes als ärztliche Leistung rechtswidrig im Sinne von Parafgraf 219a ist.
Wenn sich eine schwangere Frau zu einem Abbruch entschließt, kommt der Paragraf 219a dazu. Er verbietet – so wörtlich – Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Das heißt übersetzt: Die Frau darf zwar abtreiben, hat aber wenig Chancen, sich ausreichend zu informieren.
https://www.deutschlandfunk.de/paragraf-219a-aerztinnen-wegen-werbung-fuer.1773.de.html?dram:article_id=426688
Sei!