29.03.12018, 14:11
Einer Frau aus Kremmen gelang 1619 den Daumenschrauben zu widerstehen, aber nachdem man ihr die Füße ausgerenkt und gequetscht hatte, gestand sie alles und beantwortete alle ihr vorgelegten Fragen. Als die von ihr denunzierten Personen verhaftet und ebenfalls gefoltert worden waren, schaffte man sie in die Folterkammer zurück, um auch deren Geständnisse zu bestätigen. Sie wurde mit der "größten Härte" gefoltert und starb. Das Protokoll hielt fest, der Teufel habe ihr den Hals umgedreht. In manchen Fällen des Widerrufs ging das Gericht ohne weiters davon aus, daß das Geständnis wahr und der Widerruf ein Meineid sei. Das Opfer wurde dann für rückfällig und unbußfertig erklärt und dem Scheiterhaufen überantwortet.
Die Inquisitoren wurden in ihren Handbüchern angewiesen, falsche Gnadenversprechen zu geben, um Willfähigkeit und ein Geständnis zu erzielen. Allerdings war es nicht nötig, einer angeklagten Hexe gegenüber ein solches Versprechen zu halten. Wenn eine der Hexerei bezichtigte Frau alles gestand, der Ketzerei abgeschworen und sich der Gnade des Gerichts überantwortet hatte, wurde sie trotzdem aufgrund zweier Anklagepunkte zum Tode verurteilt und ihrer Hinrichtung zugeführt: 1. wegen des "zeitlichen Schadens", den sie verursacht hatte und 2. wegen der Wertlosigkeit ihres Geständnisses, das sie nicht in wahre Reue, sondern aus "Angst vor dem Tode" abgelegt hatte. Dasselbe wertlose Geständnis war allerdings ein legaler Grund für die Hinrichtung.
Eine Schuhmachers Frau wurde 1721 in Nauen der Hexerei angeklagt, weil sie einer anderen Frau Butter verkauft hatte, welche sich über Nacht in Kuhdreck verwandelt hätte. 1728 wurde in Spandau (bei Berlin) ein 22jähriges Mädchen der Hexerei angeklagt, weil sie vom Teufel Geld angenommen hätte.
Das Leugnen der Schuld war zwecklos, selbst wenn das Opfer unter der Folter standhaft blieb. Die Kirche erklärte, daß "das Leugnen der Schuld durch eine Gefangene ein besonderer Grund für die Fortsetzung der Folter ist". In Limborchs Geschichte der Inquisition hieß es, es sei einfach, aus "denen, die am unschuldigsten sind" durch die Folter ein Geständnis herauszupressen. So wurden unschuldige Leben durch grausame Schlächterei genommen; so gewann man durch eine neue Alchimie Gold und Silber aus menschlichem Blut.
Um den offiziellen Eindruck zu vermitteln, daß die Inquisitoren keine grausamen Ungeheuer waren, bedurfte es kunstvolle Wortklaubereien. Die Protokolle betonten oft, die Geständnisse seien freiwillig - sinc tortura et extra locum torturae (ohne Folter und außerhalb der Folterkammer) - abgelegt worden. Dies bedeute nichts weiter, als daß die Opfer nach der Folter in einen anderen Raum gebracht wurden und die Wahl hatten, entweder "ein freies Geständnis" abzulegen oder in die Folterkammer zurückzukehren.
Ablauf einer Hinrichtung
Vergnügungen waren stets Sünde. Andere Volksfeste als Kirchenfeste waren teuflisch. Mit den Hexenhinrichtungen entstanden jedoch neue makabere Feste, die nicht in den alten Kirchenkalendern vermerkt waren. Als Hinrichtungsstätte diente nicht mehr der Galgen vor der Stadtmauer, sondern jeder öffentlich Platz, der genug Raum für die Neugierigen bot, war recht. In unmittelbarer Nähe des Scheiterhaufens wurden Lebensmittelstände und Buden aufgebaut, an denen herbeigereiste Zuschauer Andenken, Rosenkränze, Heiligenbilder und eigens verfaßte Broschüren kaufen konnten.
Manchmal wurden mehrere Hexen, zuweilen an die hundert, an einem Tage verbrannt. Die Massen wurden von einer teuflischen Angst angesteckt, die sie auf die Opfer übertrugen, und nur selten zeigte jemand aus der Menge Mitleid für die Verurteilten. Die Hinrichtungen bedeuteten eine Art Zirkus, bei dem sich das Chr**tenvolk köstlich amüsierte. Das bunte Bild dieses heiligen Karnevals wurde noch durch die vielfältige Ausstaffierung der Verurteilten bereichert: Büßerhemden, Papiermützen usw. Alles war darauf angelegt, Eindruck auf die Massen zu machen.
Das Ergebnis war unterschiedlich. Nach vorübergehender Beruhigung nahm die Spannung wieder zu, und allenthalben herrschte unverminderte Angst. Den Teufel selbst konnte man zwar nicht richten - wohl aber seine Anhänger. Man machte immer mehr Hexen ausfindig. Die Veranstaltungen, denen jung und alt beiwohnte, hatten eine gefährliche Wirkung auf die allgemeine Psyche. Solange die Verfahren unter geistlicher Leitung stattfanden, konnten die Gläubiger keinen Zweifel an der Gerechtigkeit haben.
Die Verfolgungen nahmen ein solches Ausmaß an, daß selbst unwissende oder unfähige Richter entlegener Provinzen sich zu Überlegungen zum Schuldbeweis bemüßigt sahen. In England hatte sich das Verfahren des Hexenstechens herausgebildet, das über unbequeme Zweifel hinweghalf. Schuld und Unschuld hingen davon ab, ob die verdächtigte Person aus dem Nadelstich blutete oder nicht. Um jemanden der Hexerei zu überführen, bedurfte es also keiner lästigen Prozesse mehr. Dieses Mittel war nicht neu. Früher war es allerdings angewendet worden, um Verdachtsmomente zu erhärten, aber nicht, um die Schuld zu beweisen. Die englischen Richter fühlten sich durch König Jakobs Buch Dämonologie (1599) ermutigt, auch vor den barbarischsten Methoden nicht zurückzuschrecken.
Schlimm genug, was den damaligen Frauen und Männern durch die Kirche angetan wurde. Nichtsdestotrotz machen heutige Chr**ten Witze über die Hexenverbrennung ...
... oder spielen diese Hinrichtungen sogar nach, wie hier im Bild zu sehen ist.
Lustige Hexenverbrennung in Offenburg I2012
Die Inquisitoren wurden in ihren Handbüchern angewiesen, falsche Gnadenversprechen zu geben, um Willfähigkeit und ein Geständnis zu erzielen. Allerdings war es nicht nötig, einer angeklagten Hexe gegenüber ein solches Versprechen zu halten. Wenn eine der Hexerei bezichtigte Frau alles gestand, der Ketzerei abgeschworen und sich der Gnade des Gerichts überantwortet hatte, wurde sie trotzdem aufgrund zweier Anklagepunkte zum Tode verurteilt und ihrer Hinrichtung zugeführt: 1. wegen des "zeitlichen Schadens", den sie verursacht hatte und 2. wegen der Wertlosigkeit ihres Geständnisses, das sie nicht in wahre Reue, sondern aus "Angst vor dem Tode" abgelegt hatte. Dasselbe wertlose Geständnis war allerdings ein legaler Grund für die Hinrichtung.
Eine Schuhmachers Frau wurde 1721 in Nauen der Hexerei angeklagt, weil sie einer anderen Frau Butter verkauft hatte, welche sich über Nacht in Kuhdreck verwandelt hätte. 1728 wurde in Spandau (bei Berlin) ein 22jähriges Mädchen der Hexerei angeklagt, weil sie vom Teufel Geld angenommen hätte.
Das Leugnen der Schuld war zwecklos, selbst wenn das Opfer unter der Folter standhaft blieb. Die Kirche erklärte, daß "das Leugnen der Schuld durch eine Gefangene ein besonderer Grund für die Fortsetzung der Folter ist". In Limborchs Geschichte der Inquisition hieß es, es sei einfach, aus "denen, die am unschuldigsten sind" durch die Folter ein Geständnis herauszupressen. So wurden unschuldige Leben durch grausame Schlächterei genommen; so gewann man durch eine neue Alchimie Gold und Silber aus menschlichem Blut.
Um den offiziellen Eindruck zu vermitteln, daß die Inquisitoren keine grausamen Ungeheuer waren, bedurfte es kunstvolle Wortklaubereien. Die Protokolle betonten oft, die Geständnisse seien freiwillig - sinc tortura et extra locum torturae (ohne Folter und außerhalb der Folterkammer) - abgelegt worden. Dies bedeute nichts weiter, als daß die Opfer nach der Folter in einen anderen Raum gebracht wurden und die Wahl hatten, entweder "ein freies Geständnis" abzulegen oder in die Folterkammer zurückzukehren.
Ablauf einer Hinrichtung
Vergnügungen waren stets Sünde. Andere Volksfeste als Kirchenfeste waren teuflisch. Mit den Hexenhinrichtungen entstanden jedoch neue makabere Feste, die nicht in den alten Kirchenkalendern vermerkt waren. Als Hinrichtungsstätte diente nicht mehr der Galgen vor der Stadtmauer, sondern jeder öffentlich Platz, der genug Raum für die Neugierigen bot, war recht. In unmittelbarer Nähe des Scheiterhaufens wurden Lebensmittelstände und Buden aufgebaut, an denen herbeigereiste Zuschauer Andenken, Rosenkränze, Heiligenbilder und eigens verfaßte Broschüren kaufen konnten.
Manchmal wurden mehrere Hexen, zuweilen an die hundert, an einem Tage verbrannt. Die Massen wurden von einer teuflischen Angst angesteckt, die sie auf die Opfer übertrugen, und nur selten zeigte jemand aus der Menge Mitleid für die Verurteilten. Die Hinrichtungen bedeuteten eine Art Zirkus, bei dem sich das Chr**tenvolk köstlich amüsierte. Das bunte Bild dieses heiligen Karnevals wurde noch durch die vielfältige Ausstaffierung der Verurteilten bereichert: Büßerhemden, Papiermützen usw. Alles war darauf angelegt, Eindruck auf die Massen zu machen.
Das Ergebnis war unterschiedlich. Nach vorübergehender Beruhigung nahm die Spannung wieder zu, und allenthalben herrschte unverminderte Angst. Den Teufel selbst konnte man zwar nicht richten - wohl aber seine Anhänger. Man machte immer mehr Hexen ausfindig. Die Veranstaltungen, denen jung und alt beiwohnte, hatten eine gefährliche Wirkung auf die allgemeine Psyche. Solange die Verfahren unter geistlicher Leitung stattfanden, konnten die Gläubiger keinen Zweifel an der Gerechtigkeit haben.
Die Verfolgungen nahmen ein solches Ausmaß an, daß selbst unwissende oder unfähige Richter entlegener Provinzen sich zu Überlegungen zum Schuldbeweis bemüßigt sahen. In England hatte sich das Verfahren des Hexenstechens herausgebildet, das über unbequeme Zweifel hinweghalf. Schuld und Unschuld hingen davon ab, ob die verdächtigte Person aus dem Nadelstich blutete oder nicht. Um jemanden der Hexerei zu überführen, bedurfte es also keiner lästigen Prozesse mehr. Dieses Mittel war nicht neu. Früher war es allerdings angewendet worden, um Verdachtsmomente zu erhärten, aber nicht, um die Schuld zu beweisen. Die englischen Richter fühlten sich durch König Jakobs Buch Dämonologie (1599) ermutigt, auch vor den barbarischsten Methoden nicht zurückzuschrecken.
Schlimm genug, was den damaligen Frauen und Männern durch die Kirche angetan wurde. Nichtsdestotrotz machen heutige Chr**ten Witze über die Hexenverbrennung ...
... oder spielen diese Hinrichtungen sogar nach, wie hier im Bild zu sehen ist.
Lustige Hexenverbrennung in Offenburg I2012
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!