16.10.12017, 16:47
Staatsschutz übernimmt Ermittlungen nach Imperia-Verhüllung
Die Identitäre Bewegung Schwaben hatte sich auf Facebook zu der Verhüllung bekannt, mit der sie demnach unter anderem gegen „unterdrückerische Gesinnung des Islams“ und Familiennachzug von Flüchtlingen protestieren wollte. Die Staatsanwaltschaft prüft laut Polizei, ob es sich um eine Straftat handelt. Der Vorwurf der Volksverhetzung komme nicht in Frage, sagte Polizeisprecher Bernd Schmidt auf Anfrage. Dieser Tatbestand sei zum Beispiel dann erfüllt, wenn gezielt eine Nation diffamiert wird.
Staatsanwaltschaft und Polizei gehen allerdings des Vorwurfs der Sachbeschädigung nach. Im Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs ist geregelt, dass bestraft wird, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.
Allerdings gebe es nicht viele höchst richterliche Entscheidungen darüber, was juristisch unter „vorübergehend“ zu verstehen ist, sagt Andreas Mathy, Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde definiert das anhand von Rechtsliteratur damit, dass in diesem Fall die Verhüllung der Imperia hätte ohne großen Aufwand wieder entfernt werden können.
Weil eigens die Höhenrettung der Feuerwehr anrücken musste, um den Stoff und das Schild zu entfernen, geht die Staatsanwaltschaft von einem großen Aufwand aus – was aus juristischer Sicht die Ermittlungen rechtfertigten, erklärt Mathy.
Quelle: suedkurier.de
Die Identitäre Bewegung Schwaben hatte sich auf Facebook zu der Verhüllung bekannt, mit der sie demnach unter anderem gegen „unterdrückerische Gesinnung des Islams“ und Familiennachzug von Flüchtlingen protestieren wollte. Die Staatsanwaltschaft prüft laut Polizei, ob es sich um eine Straftat handelt. Der Vorwurf der Volksverhetzung komme nicht in Frage, sagte Polizeisprecher Bernd Schmidt auf Anfrage. Dieser Tatbestand sei zum Beispiel dann erfüllt, wenn gezielt eine Nation diffamiert wird.
Staatsanwaltschaft und Polizei gehen allerdings des Vorwurfs der Sachbeschädigung nach. Im Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs ist geregelt, dass bestraft wird, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.
Allerdings gebe es nicht viele höchst richterliche Entscheidungen darüber, was juristisch unter „vorübergehend“ zu verstehen ist, sagt Andreas Mathy, Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde definiert das anhand von Rechtsliteratur damit, dass in diesem Fall die Verhüllung der Imperia hätte ohne großen Aufwand wieder entfernt werden können.
Weil eigens die Höhenrettung der Feuerwehr anrücken musste, um den Stoff und das Schild zu entfernen, geht die Staatsanwaltschaft von einem großen Aufwand aus – was aus juristischer Sicht die Ermittlungen rechtfertigten, erklärt Mathy.
Quelle: suedkurier.de
Manchmal muss man Grenzen überschreiten, um neue Wege zu schaffen!