21.03.12003, 09:10
Moin,
die Arbeitslosenversicherung ist ein vertraglich zugesicherter, rechtlicher Anspruch. Mit Zahlung der Beiträge wird der Vertrag m.E. geschlossen, zu den geltenden Bedingungen - und sollte demgemäß auch nicht einfach einseitg zu ändern, bzw. aufzukündigen sein.
Ich bin zwar kein Jurist, sodaß ich die rechtliche Seite nicht beurteilen kann, jedoch ist meine persönliche Meinung, daß eine Versicherungsleistung im "Schadensfall" auch wie vertraglich vereinbart in Anspruch genommen werden kann und soll.
Was jedoch die zumutbare Arbeit angeht, warum soll ein Ingenieur nicht bei McDonalds arbeiten, wenn er dort einen Job bekommen kann ? Steht irgendwo geschrieben, daß ich nur in dem Job arbeiten muß, den ich gelernt habe ? Doch wohl nicht.
Arbeit ist keine Schande, war es nie und wird es nie sein. Je eher die Mehrheit der Deutschen - und es scheint sich in der Tat um ein urdeutsches Problem zu handeln - dieses begreift, desto eher wird auch die Arbeitslosigkeit sinken.
In diesem Sinne,
Riddle
die Arbeitslosenversicherung ist ein vertraglich zugesicherter, rechtlicher Anspruch. Mit Zahlung der Beiträge wird der Vertrag m.E. geschlossen, zu den geltenden Bedingungen - und sollte demgemäß auch nicht einfach einseitg zu ändern, bzw. aufzukündigen sein.
Ich bin zwar kein Jurist, sodaß ich die rechtliche Seite nicht beurteilen kann, jedoch ist meine persönliche Meinung, daß eine Versicherungsleistung im "Schadensfall" auch wie vertraglich vereinbart in Anspruch genommen werden kann und soll.
Was jedoch die zumutbare Arbeit angeht, warum soll ein Ingenieur nicht bei McDonalds arbeiten, wenn er dort einen Job bekommen kann ? Steht irgendwo geschrieben, daß ich nur in dem Job arbeiten muß, den ich gelernt habe ? Doch wohl nicht.
Arbeit ist keine Schande, war es nie und wird es nie sein. Je eher die Mehrheit der Deutschen - und es scheint sich in der Tat um ein urdeutsches Problem zu handeln - dieses begreift, desto eher wird auch die Arbeitslosigkeit sinken.
In diesem Sinne,
Riddle