01.06.12016, 18:36
Weil es mein Informationsstand ist. Eine Abweichung war mir nicht bekannt. Ich vermute im Leitartikel wurde der korrekte Inhalt der Zweckmäßigkeit im Sinne der Verwechslungsgefahr geopfert.
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.