27.01.12016, 22:22
Achtung: Das Mitführen von Reizgas mit dem Vorsatz Menschen abwehren zu können ist in Deutschland auch nicht erlaubt! Auch, daß die Gegend, in der man wohnt oder durch die man gehen muß, unsicher geworden sei (Übergriffe etc.) ist kein Argument.
Also im Fall des Falles immer schön angeben, daß man das Gas zur Abwehr von Tieren (z.B. bissigen Hunden - oder in Berlin Stadt: Wildschweinen
... kleiner Scherz, keine Ahnung ob sich ein wütendes Wildschwein davon aufhalten lassen würde) mit sich geführt hat und nur im äußersten Notfall gegen einen Menschen benutzt hat weil man derart bedroht worden ist, daß man um sein Leben gefürchtet hat (oder das eines Dritten, der bedroht wurde - auch das ist zulässig). In diesem Fall ist der Einsatz von Reizgas gegen einen (menschlichen) Angreifer keine Straftat (Körperverletzung).
Zusammenfassung: Man hat das Reizgas zwar in äußerster Not gegen einen Menschen eingesetzt aber das war nicht beabsichtigt, da man es ausschließlich zur Tierabwehr mit sich geführt hat.
Es gibt in Deutschland derzeit kein waffenscheinfreies Reizgas, das frei verkäuflich zur Menschenabwehr zugelassen ist.
Also im Fall des Falles immer schön angeben, daß man das Gas zur Abwehr von Tieren (z.B. bissigen Hunden - oder in Berlin Stadt: Wildschweinen
![Ogrins Ogrins](https://www.pagan-forum.de/images/tdwn/smilies/ogrins.gif)
Zusammenfassung: Man hat das Reizgas zwar in äußerster Not gegen einen Menschen eingesetzt aber das war nicht beabsichtigt, da man es ausschließlich zur Tierabwehr mit sich geführt hat.
Es gibt in Deutschland derzeit kein waffenscheinfreies Reizgas, das frei verkäuflich zur Menschenabwehr zugelassen ist.