02.06.12003, 00:49
Hallo Paganlord und andere,
ich gebe Dir da absolut Recht: moralisch (nach welcher moralischen Definition eigentlich ? Na, egal, ich setzte mal die "gängige" voraus) ist das Handeln absolut verwerflich. Das bestreite ich nicht.
Aber juristisch besteht ein Anspruch. Ein Vertrag ist nunmal ein Vertrag. Die Leistung bis zum Anschlag wurde geliefert und muß auch entsprechend bezahlt werden.
Nach dem Anschlag ist die Leistung nicht mehr lieferbar, was allerdings nicht zulasten des Vermieters geht, sondern auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Somit ist der Vermieter aus der Haftung ausgeschlossen und eine rückwirkende Mietminderung auf den Zeitraum vor dem Attentat nicht möglich.
Insgesamt kann ich den Vermieter gut verstehen - ich würde auch nicht auf mir zustehendes Geld verzichten, warum auch ? Hier geht das juristische Recht vor - beide Parteien sind Firmen, es geht nicht um Individuen.
Mit einem freundlichen Gruß,
Riddle
ich gebe Dir da absolut Recht: moralisch (nach welcher moralischen Definition eigentlich ? Na, egal, ich setzte mal die "gängige" voraus) ist das Handeln absolut verwerflich. Das bestreite ich nicht.
Aber juristisch besteht ein Anspruch. Ein Vertrag ist nunmal ein Vertrag. Die Leistung bis zum Anschlag wurde geliefert und muß auch entsprechend bezahlt werden.
Nach dem Anschlag ist die Leistung nicht mehr lieferbar, was allerdings nicht zulasten des Vermieters geht, sondern auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Somit ist der Vermieter aus der Haftung ausgeschlossen und eine rückwirkende Mietminderung auf den Zeitraum vor dem Attentat nicht möglich.
Insgesamt kann ich den Vermieter gut verstehen - ich würde auch nicht auf mir zustehendes Geld verzichten, warum auch ? Hier geht das juristische Recht vor - beide Parteien sind Firmen, es geht nicht um Individuen.
Mit einem freundlichen Gruß,
Riddle