30.05.12003, 14:32
Hallo Sonnengleißen,
ich sehe das genauso. Ein Vertrag ist nunmal ein Vertrag - und die Zeit vor dem Anschlag wurden die Büroräume schließlich genutzt - also ist auch dafür Miete zu zahlen. Und wenn durch den Vertragspartner selbst das nicht möglich ist, weil er beispielsweise unter den Opfern ist, dann überträgt sich das auf die Erbberechtigten, insofern sie das Erbe annehmen.
Der Tod der Mitarbeiter der oben erwähnten Firma ist natürlich tragisch, hat aber mit dem Mietverhältnis an sich nichts zu tun. Und juristisch betrachtet hat der Vermieter seinen Vertrag sehr wohl eingehalten - gegen höhere Gewalt (nach dem Anschlag) kann man nunmal nichts machen - aber für diesen Zeitraum wird ja auch keine Mietforderung in Rechnung gestellt, wenn ich das richtig gelesen habe.
Sind kirchliche Bestattungen in Deutschland wirklich vorgeschrieben ? Gilt das auch für eine Seebestattung ? Ich dachte bisher, das wäre ein Ausweg.
Aber eine Möglichkeit, zumindest glaube ich, daß es eine solche ist, wäre eine Bestattung im Ausland - nach ausländischem Recht. Damit sollte man diese Kirchenverpflichtung eigentlich umgehen können - das läßt sich testamentarisch ja alles im voraus regeln. Oder liege ich hier falsch, kennt jemand andere Fakten ?
Mit freundlichem Gruß,
Riddle
ich sehe das genauso. Ein Vertrag ist nunmal ein Vertrag - und die Zeit vor dem Anschlag wurden die Büroräume schließlich genutzt - also ist auch dafür Miete zu zahlen. Und wenn durch den Vertragspartner selbst das nicht möglich ist, weil er beispielsweise unter den Opfern ist, dann überträgt sich das auf die Erbberechtigten, insofern sie das Erbe annehmen.
Der Tod der Mitarbeiter der oben erwähnten Firma ist natürlich tragisch, hat aber mit dem Mietverhältnis an sich nichts zu tun. Und juristisch betrachtet hat der Vermieter seinen Vertrag sehr wohl eingehalten - gegen höhere Gewalt (nach dem Anschlag) kann man nunmal nichts machen - aber für diesen Zeitraum wird ja auch keine Mietforderung in Rechnung gestellt, wenn ich das richtig gelesen habe.
Sind kirchliche Bestattungen in Deutschland wirklich vorgeschrieben ? Gilt das auch für eine Seebestattung ? Ich dachte bisher, das wäre ein Ausweg.
Aber eine Möglichkeit, zumindest glaube ich, daß es eine solche ist, wäre eine Bestattung im Ausland - nach ausländischem Recht. Damit sollte man diese Kirchenverpflichtung eigentlich umgehen können - das läßt sich testamentarisch ja alles im voraus regeln. Oder liege ich hier falsch, kennt jemand andere Fakten ?
Mit freundlichem Gruß,
Riddle