05.09.12012, 09:19
Wenn Bürger gegen bereits genehmigte Bauvorhaben Einspruch erheben (hier gegen den Bau eines großen Stalles für Legehennen), müssen sie im Falle der Ablehnung mit nicht unerheblichen Gebühren der Bearbeitung rechnen, z.B. mit um die 8.000 Euro.
Zitat:in einem Rechtsstaat könne zwar jeder Entscheidungen der Behörden hinterfragen, aber sie hätten dann eben auch entsprechende Gebühren zu tragen. (…)Im Gegensatz zu den Wilhelmshavener Stallgegnern fragt er im Vorfeld nach der Höhe möglicher Gebühren. Die Antwort der Behörde: bis zu 8.625 Euro. Am Ende des Schreibens steht dann noch der lapidare Hinweis: "Im Falle der Rücknahme des Widerspruchs" könne von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. http://www.ndr.de/regional/gebuehren107.html