22.04.12012, 13:49
Von wegen 7 Tage. tzzz
Die Mühle der Justiz arbeitet bekanntlich sehr langsam. Wenn also Verbrechen oder ein hinreichender Tatverdacht nicht innerhalb von 7 Tagen stichhaltig in eine bestimmte Richtung anlaufen, sprich mit einem Tatverdächtigen, wären die Daten laut Gesetz nicht mehr abrufbar.
Das wiederum belegt, daß die Daten nicht mit dem Hintergrund der Kriminalitätsbekämpfung gesammelt und gespeichert werden sollen.
Ziel ist lediglich die totale Kontrolle und Überwachung.
Die Mühle der Justiz arbeitet bekanntlich sehr langsam. Wenn also Verbrechen oder ein hinreichender Tatverdacht nicht innerhalb von 7 Tagen stichhaltig in eine bestimmte Richtung anlaufen, sprich mit einem Tatverdächtigen, wären die Daten laut Gesetz nicht mehr abrufbar.
Das wiederum belegt, daß die Daten nicht mit dem Hintergrund der Kriminalitätsbekämpfung gesammelt und gespeichert werden sollen.
Ziel ist lediglich die totale Kontrolle und Überwachung.
Kein besserer Freund – kein schlimmerer Feind!