22.04.12012, 10:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.12012, 10:48 von Wishmaster.)
Neue Vorratsdatenspeicherung: Daten auch für die Identifizierung von "Filesharern"
Ein noch interner Gesetzentwurf soll belegen, dass in Deutschland weitreichende Verschärfungen bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geplant sind.
Nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Das berichten die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der ihnen zugespielt worden sei.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trafen sich laut Leipziger Volkszeitung am 18. April 2012 gemeinsam mit ihren Staatssekretären zu einem Klärungsgespräch über die Vorratsdatenspeicherung. Die Quellen der Zeitung weisen jedoch darauf hin, dass von der FDP vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012 und in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 "keinerlei substanzielle Bewegung" zu erwarten sei.
Laut AK Vorrat soll den Gesetzesplänen des Justizministeriums zufolge im Regelfall sieben Tage lang jede Internetaktivität nachvollziehbar sein. Ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet Service Provider mit weniger als 100.000 Kunden sein. Das Bundesinnenministerium wolle zusätzlich zum Internet auch die Verbindungsdaten aus der Sprachtelefonie im Festnetz, Mobilfunk und für SMS aufzeichnen. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten soll sechs Monate gespeichert werden.
Strafverfolger sollen die Daten zur Aufklärung von "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" nutzen können. Auch "zur Abwehr von Gefahren" sollen die Vorratsdaten abrufbar sein. Die deutschen Geheimdienste sollen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten.
Neue Entwürfe schärfer als EU-Richtlinie
"Beide Gesetzentwürfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus", so der AK Vorrat. Gemeint sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten und die Überwachung von Anonymisierungsdiensten. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und gestoppt. Bislang blockiert Leutheusser-Schnarrenberger in der Merkel-Regierung eine Neueinführung. Sie befürwortet inzwischen aber die Vorratsdatenspeicherung bei konkretem Anlass im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens für sieben Tage.
Wishmaster meint: Damit ist die "Katze aus dem Sack" ... Weder Terror noch Kinderschänder also, sondern die Verwertercontent-Mafia hat Europa im Griff ...
Ein noch interner Gesetzentwurf soll belegen, dass in Deutschland weitreichende Verschärfungen bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geplant sind.
Nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässig sein. Das berichten die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, der ihnen zugespielt worden sei.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trafen sich laut Leipziger Volkszeitung am 18. April 2012 gemeinsam mit ihren Staatssekretären zu einem Klärungsgespräch über die Vorratsdatenspeicherung. Die Quellen der Zeitung weisen jedoch darauf hin, dass von der FDP vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012 und in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 "keinerlei substanzielle Bewegung" zu erwarten sei.
Laut AK Vorrat soll den Gesetzesplänen des Justizministeriums zufolge im Regelfall sieben Tage lang jede Internetaktivität nachvollziehbar sein. Ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet Service Provider mit weniger als 100.000 Kunden sein. Das Bundesinnenministerium wolle zusätzlich zum Internet auch die Verbindungsdaten aus der Sprachtelefonie im Festnetz, Mobilfunk und für SMS aufzeichnen. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten soll sechs Monate gespeichert werden.
Strafverfolger sollen die Daten zur Aufklärung von "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" nutzen können. Auch "zur Abwehr von Gefahren" sollen die Vorratsdaten abrufbar sein. Die deutschen Geheimdienste sollen Zugriff auf die Vorratsdaten erhalten.
Neue Entwürfe schärfer als EU-Richtlinie
"Beide Gesetzentwürfe gehen weit über eine Umsetzung der zweifelhaften EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus", so der AK Vorrat. Gemeint sind die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten und die Überwachung von Anonymisierungsdiensten. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und gestoppt. Bislang blockiert Leutheusser-Schnarrenberger in der Merkel-Regierung eine Neueinführung. Sie befürwortet inzwischen aber die Vorratsdatenspeicherung bei konkretem Anlass im Rahmen des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens für sieben Tage.
Wishmaster meint: Damit ist die "Katze aus dem Sack" ... Weder Terror noch Kinderschänder also, sondern die Verwertercontent-Mafia hat Europa im Griff ...
Tue was immer ich will!