20.11.12011, 22:39
Hallo Paganlord!
Mir ist bekannt, daß es in der entsprechenden EU-Verordnung eine "Verunreinigungsquote" gibt, die bei 0,9% liegt und die dann greift, wenn sich die Verunreinigungen technisch oder zufällig nicht vermeiden lassen. Diese gilt auch für Bio-Produkte.
Ich denke, es ist klar, daß das ein Gummiparagraph ist.
Dagegen ist es strenger geregelt, daß wenn das Produkt mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden soll, keinerlei GVO verwendet werden dürfen, auch nicht in den Rohstoffen. Da gilt eine 0,00%-Grenze, gleich was der Gummiparagraph sagt.
Ich werde mir aber Gedanken darüber machen, ob ich der Kennzeichnung weiterhin vertraue oder diese Produkte hier verbanne.
Viele Grüße
Mir ist bekannt, daß es in der entsprechenden EU-Verordnung eine "Verunreinigungsquote" gibt, die bei 0,9% liegt und die dann greift, wenn sich die Verunreinigungen technisch oder zufällig nicht vermeiden lassen. Diese gilt auch für Bio-Produkte.
Ich denke, es ist klar, daß das ein Gummiparagraph ist.
Dagegen ist es strenger geregelt, daß wenn das Produkt mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden soll, keinerlei GVO verwendet werden dürfen, auch nicht in den Rohstoffen. Da gilt eine 0,00%-Grenze, gleich was der Gummiparagraph sagt.
Ich werde mir aber Gedanken darüber machen, ob ich der Kennzeichnung weiterhin vertraue oder diese Produkte hier verbanne.
Viele Grüße