14.01.12011, 15:39
BGH begrenzt Rechte von Wahrsagern
Wahrsager, Kartenleger und andere angeblich mit übernatürlichen Kräften versehene Lebensberater müssen bei ihrem Geschäft künftig empfindliche Einbußen in Kauf nehmen. Ihre Honorarverträge sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie mit Kunden in "schwierigen Lebenssituationen" oder mit psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geschädigte können dann gezahlte Gelder zurückverlangen. Geklagt hatte ein Mann, der aus Liebeskummer eine Kartenlegerin aufsuchte und ihr rund 35.000 Euro zahlte. (AZ: III ZR 87/10)
Wahrsager, Kartenleger und andere angeblich mit übernatürlichen Kräften versehene Lebensberater müssen bei ihrem Geschäft künftig empfindliche Einbußen in Kauf nehmen. Ihre Honorarverträge sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie mit Kunden in "schwierigen Lebenssituationen" oder mit psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Geschädigte können dann gezahlte Gelder zurückverlangen. Geklagt hatte ein Mann, der aus Liebeskummer eine Kartenlegerin aufsuchte und ihr rund 35.000 Euro zahlte. (AZ: III ZR 87/10)
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