15.11.12010, 13:37
Hallo,
ich gebe zu, das die Zusammenfassung auch von wikipedia beeinflusst wurde ops:
Nun nochmal zum Verbot von pflanzlichem Lab. Es scheint mir wirklich verboten, siehe Käseverordnung
§ 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse
(1) Bei der Herstellung von Käse, ausgenommen Molkenkäse, dürfen außer Käsereimilch (§ 1 Abs. 2) und vorbehaltlich des § 23 nur verwendet werden
1.
a)
Wiederkäuermagenlab oder Zubereitungen aus Wiederkäuermagenlab, Wiederkäuermagenpepsin und Schweinemagenpepsin (Lab-Pepsin-Zubereitungen), wobei der Anteil Chymosin mindestens 25 v.H. betragen muß,
b)
Labaustauschstoffe (§ 20 Abs. 1 Satz 2),
c)
Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen; bei Frischkäse dürfen Hefe- und Pilzkulturen nicht und Bakterienkulturen nur verwendet werden, soweit sie nicht zu einer Oberflächenreifung führen
Labaustauschstoffe:
§ 20 Herstellung von Labaustauschstoffen
(1) Wer einen Labaustauschstoff herstellen will, bedarf hierzu der Genehmigung der zuständigen Behörde. Labaustauschstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Zubereitungen von Enzymen mikrobiellen Ursprungs, die dazu bestimmt sind, anstelle von Lab zur Dicklegung von Milch bei der Käseherstellung verwendet zu werden.
Nachzulesen : http://bundesrecht.juris.de/k_sev/index.html#BJNR511800965BJNE002500328
Warum das nun so ist, weiß ich auch nicht.
lg luupa
ich gebe zu, das die Zusammenfassung auch von wikipedia beeinflusst wurde ops:
Nun nochmal zum Verbot von pflanzlichem Lab. Es scheint mir wirklich verboten, siehe Käseverordnung
§ 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse
(1) Bei der Herstellung von Käse, ausgenommen Molkenkäse, dürfen außer Käsereimilch (§ 1 Abs. 2) und vorbehaltlich des § 23 nur verwendet werden
1.
a)
Wiederkäuermagenlab oder Zubereitungen aus Wiederkäuermagenlab, Wiederkäuermagenpepsin und Schweinemagenpepsin (Lab-Pepsin-Zubereitungen), wobei der Anteil Chymosin mindestens 25 v.H. betragen muß,
b)
Labaustauschstoffe (§ 20 Abs. 1 Satz 2),
c)
Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen; bei Frischkäse dürfen Hefe- und Pilzkulturen nicht und Bakterienkulturen nur verwendet werden, soweit sie nicht zu einer Oberflächenreifung führen
Labaustauschstoffe:
§ 20 Herstellung von Labaustauschstoffen
(1) Wer einen Labaustauschstoff herstellen will, bedarf hierzu der Genehmigung der zuständigen Behörde. Labaustauschstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Zubereitungen von Enzymen mikrobiellen Ursprungs, die dazu bestimmt sind, anstelle von Lab zur Dicklegung von Milch bei der Käseherstellung verwendet zu werden.
Nachzulesen : http://bundesrecht.juris.de/k_sev/index.html#BJNR511800965BJNE002500328
Warum das nun so ist, weiß ich auch nicht.
lg luupa