25.10.12010, 21:03
Welche Haarspalterei?
Das ist für mich hier die unterschwellige Unterstellung: Nämlich die der grundsätzlichen Unfähigkeit der Richter zu sauberen Entscheidungen. Es gehört sogar zu der Pflicht des Richters je nach Fall Gesetzestexte nach ihrem ursprünglichen Sinn hin abzuwägen - sonst könnte man ja gleich einen Zentralcomputer installieren, der immer genau "nach Text" entscheidet.
Und das alles auch noch in einem Fall, der m.M. korrekt nach gesundem Menschenverstand entschieden wurde. Es geht nicht ums Telefonieren oder reden an sich sondern ums Herumhantieren mit dem Gerät. Das ist mit dem Funkgerät genauso.
Und dann noch:
Unterschwellig No.2 (in scheinbarem Widerspruch zur ersten): "Gesetzesverdrehungen kommen selten vor."
Das kommt sehr häufig vor und nicht selten - speziell um korrupte Brüder zu schützen.
Zitat:Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin.
Das ist für mich hier die unterschwellige Unterstellung: Nämlich die der grundsätzlichen Unfähigkeit der Richter zu sauberen Entscheidungen. Es gehört sogar zu der Pflicht des Richters je nach Fall Gesetzestexte nach ihrem ursprünglichen Sinn hin abzuwägen - sonst könnte man ja gleich einen Zentralcomputer installieren, der immer genau "nach Text" entscheidet.
Und das alles auch noch in einem Fall, der m.M. korrekt nach gesundem Menschenverstand entschieden wurde. Es geht nicht ums Telefonieren oder reden an sich sondern ums Herumhantieren mit dem Gerät. Das ist mit dem Funkgerät genauso.
Und dann noch:
Zitat:Dass sogar der Wortlaut des Gesetzes verdreht wird, um eine Entscheidung zu rechtfertigen, hat man dann allerdings auch eher selten.
Unterschwellig No.2 (in scheinbarem Widerspruch zur ersten): "Gesetzesverdrehungen kommen selten vor."
Das kommt sehr häufig vor und nicht selten - speziell um korrupte Brüder zu schützen.
Erst wissen, dann denken. Erst denken, dann reden.