30.01.12010, 11:34
Wishmaster schrieb:[b]Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch beträgt zwar 20 Jahre, womit das Jahr 1990 das letzte in Frage kommende Tatjahr wäre. Allerdings setzt die Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern erst mit dem Vollenden des 18. Lebensjahrs des Opfers ein, sagte die Sprecherin.
WAS? ERST? Das soll doch wohl ein Witz sein, oder? hock: