29.10.12008, 00:19
Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten
Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungs-
pflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006. Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke.
Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.
Quelle: http://www.d-nb.de/
So krass sieht das doch garnicht aus, abgesehen davon werden einige der Fragen, z.B. ob Weblogs oder ähnliches dazukommen ja auch geklärt. Mal abgesehen davon ist das wohl nicht der Versuch, in die Privatsphäre einzudringen, sondern eher, interessante Texte u.ä. für die Nachwelt zu sichern.
Malin
Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungs-
pflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006. Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke.
Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.
Quelle: http://www.d-nb.de/
So krass sieht das doch garnicht aus, abgesehen davon werden einige der Fragen, z.B. ob Weblogs oder ähnliches dazukommen ja auch geklärt. Mal abgesehen davon ist das wohl nicht der Versuch, in die Privatsphäre einzudringen, sondern eher, interessante Texte u.ä. für die Nachwelt zu sichern.
Malin