12.11.12007, 09:37
Zitat:Am 9. November 2007 wurde vom deutschen Bundestag die sogenannte Vorratsdatenspeicherung mit deutlicher Mehrheit auf den Weg gebracht. Sie soll der Terrorbekämpfung dienen und Straftaten schon im Vorfeld präventiv verhindern.
Protokolliert werden:
- Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
- Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn, die eindeutig dem Gerät zugeordnete IMSI-Nummer sowie SMS-Verbindungsdaten
- Internet: die dem Computer vom Internetprovider zugeteilte jeweilige IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
- E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner (Daten aus dem E-Mail-Header)
Gespeichert werden diese Daten für sechs Monate. Sie werden nicht nur zur allgemeinen Terrorabwehr, sondern auch zur allgemeinen Strafverfolgung verwendet werden. Inhalte sollen zwar nicht protokolliert werden – eine Trennung von Inhalt und Verbindungsdaten ist aber technisch, wenn überhaupt, nur schwer möglich oder gar unmöglich.
Quelle: http://www.schumpelick.net/blog-de/politik/vorratsdatenspeicherung-kommt-5.html
Im Prinzip ist das was sowieso schon gemacht wurde/wird dadurch jetzt offiziell und gesetzlich untermauert. Das Datum spricht natürlich auch wieder Bände