20.02.12008, 19:45
Die Kosten für einen Abort werden bei Geringverdienenden von deiner Krankenkasse übernommen. Vorraussetzung für einen (ambulanten) Abbruch ist eine Untersuchung beim Gynäkologen, der Dir eine Überweisung an das Krankenhaus ausstellt und ein Beratungsgespräch bei einem Sozialpädagogen (z.B. Pro Familia).
Also, was tun:
1. Gynäkologe: Dem teilst Du mit, daß Du Dich gegen das Kind entschieden hast.
Dort bekommst Du den Überweisungsschein.
2. Gespräch: Laß Dich nicht beirren, es ist Dein Körper, ergo Deine Entscheidung!
3.Krankenkasse: Schildere Dein Anliegen, dann bekommst Du die
Kostenübernahmeerklärung der Kasse. (bei Anspruch!)
4.Krankenhaus: Termin machen.
Wichtig: nach der 12. Woche werden in Deutschland von rechtswegen keine Abtreibungen durchgeführt. Abtreibungen werden i.d.R. ambulant vorgenommen.
Erst wenn du die Schritte 1-3 hinter Dir hast und seit dem Beratungsgespräch mindestens 3 Tage vergangen sind, wird ein Krankenhaus oder eine ambulante Klinik den Abort durchführen.
meine Grüße
Also, was tun:
1. Gynäkologe: Dem teilst Du mit, daß Du Dich gegen das Kind entschieden hast.
Dort bekommst Du den Überweisungsschein.
2. Gespräch: Laß Dich nicht beirren, es ist Dein Körper, ergo Deine Entscheidung!
3.Krankenkasse: Schildere Dein Anliegen, dann bekommst Du die
Kostenübernahmeerklärung der Kasse. (bei Anspruch!)
4.Krankenhaus: Termin machen.
Wichtig: nach der 12. Woche werden in Deutschland von rechtswegen keine Abtreibungen durchgeführt. Abtreibungen werden i.d.R. ambulant vorgenommen.
Erst wenn du die Schritte 1-3 hinter Dir hast und seit dem Beratungsgespräch mindestens 3 Tage vergangen sind, wird ein Krankenhaus oder eine ambulante Klinik den Abort durchführen.
meine Grüße