30.12.12006, 19:59
Zitat:Du willst eine Schuldfrage klären?! Wo gedenkst Du, dabei anzusetzen?
Das ist ganz einfach: Wer unter Zwang etwas tun musste, das er innerlich nicht wollte, der ist eindeutig unschuldig, wenn er alle Mittel der ihm möglichen Wehr ausgeschöpft hat.
Wer ohne Zwang etwas tut, als Mitläufer, weil es alle tun oder aus einer Emotion heraus, der ist eindeutig schuldig im Sinne von Ursache und Wirkung.
Oder mit Name und Adresse: Jeder der zu Weihnachten in die Kirche rennt, statt sich am Sonnenwendfeuer zu wärmen, der ist eindeutig schuldig. Jeder der freiwillig dem Kloster beitritt oder zu Ostern ein Kreuz durch Rom schleppt oder zum Pfaffen zur Beichte geht oder seine Kinder taufen lässt oder der Kommunion ausliefert usw., der ist eindeutig schuldig im Sinne von Ursache und Wirkung. Für denjenigen bestand kein Zwang, es war seine eigene freie Entscheidung.
Ist der Unterschied klar? Wer freiwillig etwas tut (egal ob "gut" oder "böse") ist im Sinne von Ursache & Wirkung schuldig, weil: er hat gedacht.
Wer unter Zwang etwas tut (und sich sogar wehrt), der ist eindeutig unschuldig im Sinne von Ursache und Wirkung, denn er hat nicht selbst gehandelt. Andere haben ihn "verbogen" oder "gebrochen".
Tue was immer ich will!