17.01.12010, 14:44
Halogenorganische Verbindungen
Unter dem Überbegriff Halogenorganische Verbindungen tummeln sich mehrere tausend Stoffe, die Chlor, Brom oder Jod enthalten. Es gibt halogenorganische Verbindungen, die von Natur aus in unserer Umwelt vorkommen und solche, die der Mensch synthetisch herstellt. Letztere stecken oft zu Konservierungszwecken in konventionellen Kosmetikprodukten und sind umstritten. Etliche haben ein hohes Allergiepotenzial, manche stehen unter Verdacht, daß sie Krebs auslösen können, und fast alle reichern sich in der Umwelt an. Mit der INCI-Deklaration lassen sich einige an der Zusatzsilbe Bromo-, Jodo-, oder Chromo- erkennen.
Es gibt aber noch viele andere halogenorganische Verbindungen, die für Laien nicht so einfach zu enttarnen sind. Triclosan beispielsweise, das ein aggressiver Bakterienkiller ist. Für manche halogenorganische Verbindungen hat der Gesetzgeber Höchstgrenzen verordnet, zum Beispiel für Climbazol. Diese Substanz kann in Anti-Schuppenshampoos enthalten sein. Gerät sie in den Körper, kann Chlorophenol entstehen, das als krebserregend gilt. In Naturkosmetik sind halogenorganische Substanzen generell verboten.
Quelle: Cosmia Jan/Feb 2010
Unter dem Überbegriff Halogenorganische Verbindungen tummeln sich mehrere tausend Stoffe, die Chlor, Brom oder Jod enthalten. Es gibt halogenorganische Verbindungen, die von Natur aus in unserer Umwelt vorkommen und solche, die der Mensch synthetisch herstellt. Letztere stecken oft zu Konservierungszwecken in konventionellen Kosmetikprodukten und sind umstritten. Etliche haben ein hohes Allergiepotenzial, manche stehen unter Verdacht, daß sie Krebs auslösen können, und fast alle reichern sich in der Umwelt an. Mit der INCI-Deklaration lassen sich einige an der Zusatzsilbe Bromo-, Jodo-, oder Chromo- erkennen.
Es gibt aber noch viele andere halogenorganische Verbindungen, die für Laien nicht so einfach zu enttarnen sind. Triclosan beispielsweise, das ein aggressiver Bakterienkiller ist. Für manche halogenorganische Verbindungen hat der Gesetzgeber Höchstgrenzen verordnet, zum Beispiel für Climbazol. Diese Substanz kann in Anti-Schuppenshampoos enthalten sein. Gerät sie in den Körper, kann Chlorophenol entstehen, das als krebserregend gilt. In Naturkosmetik sind halogenorganische Substanzen generell verboten.
Quelle: Cosmia Jan/Feb 2010
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