17.03.12006, 17:09
Zitat:Da verwechselst Du den "Goden Snorri" mit Snorri Sturluson, der viel später lebte.
Das habe ich wohl tatsächlich verwechselt. Das ist jedoch kein Beleg dafür, daß der Snorri, von dem wir hier reden, Heide gewesen wäre. Also "innerer Heide" wie Du behauptest, weil ja das äußerliche Ch**stentum unabstreitbar ist. Wie sollte man aber auch die innere Einstellung eines Mannes beweisen, der vor 750 Jahren gelebt hat? Es gab auch genügend Tempelritter, die niemals Ch**ten gewesen sind. Aber die haben als Beweis wenigstens auf das Kreuz gespuckt. Was die Goden gemacht haben? Ich glaube gar nichts, da daß isländische Godentum zu Snorris Zeiten hoffnunglos unterwandert gewesen war und jede Manifestierung des Heidentums inquisitorische Maßnahmen nach sich gezogen hätte. Gewiß ist jedoch, daß Snorri sogar zu seiner Todesstunde (Ermordung) mit einem Priester zusammen gesessen hat. Das sind Indizien, keine Beweise, für seine grundchr**tliche Einstellung. Andersherum bleibt nur der Glaube, daß es vielleicht doch nicht so gewesen ist.Warum jedoch etwas so "wackliges" glauben, wenn man die Natur vor der Nasenspitze hat und über natürliche Beweise in Hülle und Fülle verfügt? Wozu sich krampfhaft an einem Buch festhalten?
Zitat:Inquisition gab es weder zu Gode Snorris Zeit, noch zu Snorri Sturlusons Zeit, das ging erst um 1480 los.
Das ist in jedem Fall falsch. Die Inquisition in Europa gibt es seit Kaiser Konstantin und auch Jeanne d'Arc wurde bereits 1431 von Cauchon verbrannt. Die isländischen Schriften berichten ebenfalls von Hausdurchsuchungen wegen Hexerei. Das findest Du ebenfalls bei: "Die Geschichte vom Goden Snorri" und auch die Hexenanklage gegen Geirrid ist bereits Inquisition und nicht "normal" wie Du es behauptest. Der nachgewiesene erste Inquisitionsprozeß der Kirche fand im Jahre 385 statt. Auch wenn die Inquisition in Skandinavien und England hinter den Maßnahmen in Kontinentaleuropa zurückblieb, hilft es nicht, diese Dinge zu verniedlichen. Auch eine Hausdurchsuchung ist eine inquisatorische Maßnahme und die "Steinigung" der Frau erfolgte ja ebenfalls. (Steht alles unter "VI Der Gode Snorri" in den Thule Bänden.) Das alte heidnische Recht stellte den Hausherren über die Staats- und Gemeindemacht und niemand durfte das Haus betreten, auch dann nicht, wenn sich offensichtlich ein Mörder darin versteckte. Der Hausherr hatte das uneingeschränkte Recht über seine 4 Wände. Das war originales heidnisches Recht. Alles andere ist bereits gebeugte Rechtsordnung.
Meine Grüße
Entweder man findet einen Weg oder man schafft einen Weg!