21.02.12006, 15:49
Zitat: (Inka)Ich habe das zur Kenntnisgenommen und werde Deine Stellungnahme entsprechend weiterleiten. Wenn du das nicht gewesen bist, dann sollst du dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden. Das wird sich ja herausbekommen lassen.
Rechtlich gesehen ist so eine Klage eh verloren. Denn Schlachten (für den eigenen Bedarf) ist nicht verboten, lediglich wenn man das Fleisch in Handel bringt, braucht man eine entsprechende Zulassung.Ein Huhn durch Kopf abschlagen zu töten ist auch keine Tierquälerei, das ist der übliche Weg auf dem Lande.Dazu kommt, daß diese Rechtsextremisten es aus religiösen Gründen getan haben, da gelten Sonderrechte (auch das eindeutig tierquälerische Schächten ist ja neuerdings erlaubt, wenn es aus religiösen Gründen geschieht, was ich nicht nachvollziehen kann). Eine verlorene Klage könnte sogar als Präzedenzfall weitere Gruppen dazu animieren, auch Hühner zu opfern.Schließlich hast Du auch noch die Beweispflicht, denn ein Video allein reicht nicht aus. Es müßte ersteinmal der Täter ermittelt werden und der Sachvrhalt eindeutig geklärt sein. Es ist ja möglich, daß die das Schlachten nur mit Tricks gestellt haben.Und dann ist das auch noch lange verjährt, denn der Film wurde Mitte 1989 gedreht, wennn nicht sogar älteres Archivmaterial eingeschnitten wurde.Bei diesem Sachverhalt solltest Du nicht so großspurige Töne abgeben.@B****: Was Du schreibst, gehört wieder in den Ernährungs-Thread. Da habe ich gerade geschrieben.
Lichtgruß, Geza