29.07.12009, 01:16
Moria, für genug Geld kannst du dich gegen ALLES versichern lassen (in den USA auf jeden Fall!)
zum Beispiel:
In Charlotte (North Carolina) kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte die dann, u.a. gegen einen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte von der Versicherung den ihm entstandenen Brandschaden ein. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, daß die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden seien. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, die Zigarren wären bestimmungsgemäß verbraucht worden. Der Rechtsanwalt klagte vor Gericht... und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, daß der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice eindeutig, daß die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung zahlen, schließlich hätte sie diesen Vertrag selbst unterschrieben.
Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil sofort und bezahlte 15.000 $ an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in "zahlreichen Feuerschäden" verloren hatte.
Wer Angst hat, des Nachts von Außerirdischen gekidnappt zu werden, kann sich jetzt dagegen versichern. Ein einfallsreicher Berliner Unternehmer bietet eine entsprechende Police an. Nach der Rückkehr zur Erde zahlt die Versicherung bis zu 25.000 Euro. Das Entführungsopfer muss lediglich ein Gutachten seines nächstgelegenen Polizeireviers oder Fotos der Entführer vorweisen. Damit nicht genug: Wer dem irdischen Glück misstraut, kann sich schon vor der Hochzeit gegen die Scheidung versichern lassen. Scheitert die Ehe vor dem zweiten Hochzeitstag gibt es – je nach Höhe der zuvor gezahlten Prämie – 50 bis 200 Euro. Die Idee der absurden Versicherungen stammt aus England. Die Policen sind vor allem als schräges Geschenk bei Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen mehr oder minder passenden Anlässen gedacht. Die Phantasie des Anbieters kennt keine Grenzen.
Nervt ein Kollege am Arbeitsplatz durch das Gedudel seines Lieblings-Radiosenders, soll eine als Geschenk verpackte Versicherung den Wink mit dem Zaunpfahl ersetzen. Sie bietet dem Unliebsamen Schutz gegen Kündigung des Arbeitsplatzes infolge „ständigen Radiohörens“. Wer es schaffen sollte, die Diesel-Zapfpistole durch den Füllstutzen eines Benziners zu quetschen, kann sich trösten: 250 Euro bringt eine „Diesel im Benziner“- Police. Ernsthafter ist da schon die „Benzinpreis“-Versicherung. Steigt beispielsweise der Preis für einen Liter Normalbenzin innerhalb eines Jahres auf mehr als 1,319 Euro, zahlt die Versicherung den Differenzbetrag für bis zu 2000 Liter. Selbst das Glück ist versicherbar. Wer eine „Lottofrust“-Versicherung besitzt, bekommt nach 52 glücklosen Lottorunden in Folge 10.000 Euro ausbezahlt. Die Police gibt es für 28 Euro.
zum Beispiel:
In Charlotte (North Carolina) kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte die dann, u.a. gegen einen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte von der Versicherung den ihm entstandenen Brandschaden ein. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, daß die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden seien. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, die Zigarren wären bestimmungsgemäß verbraucht worden. Der Rechtsanwalt klagte vor Gericht... und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, daß der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice eindeutig, daß die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung zahlen, schließlich hätte sie diesen Vertrag selbst unterschrieben.
Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil sofort und bezahlte 15.000 $ an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in "zahlreichen Feuerschäden" verloren hatte.
Wer Angst hat, des Nachts von Außerirdischen gekidnappt zu werden, kann sich jetzt dagegen versichern. Ein einfallsreicher Berliner Unternehmer bietet eine entsprechende Police an. Nach der Rückkehr zur Erde zahlt die Versicherung bis zu 25.000 Euro. Das Entführungsopfer muss lediglich ein Gutachten seines nächstgelegenen Polizeireviers oder Fotos der Entführer vorweisen. Damit nicht genug: Wer dem irdischen Glück misstraut, kann sich schon vor der Hochzeit gegen die Scheidung versichern lassen. Scheitert die Ehe vor dem zweiten Hochzeitstag gibt es – je nach Höhe der zuvor gezahlten Prämie – 50 bis 200 Euro. Die Idee der absurden Versicherungen stammt aus England. Die Policen sind vor allem als schräges Geschenk bei Geburtstagen, Hochzeiten oder anderen mehr oder minder passenden Anlässen gedacht. Die Phantasie des Anbieters kennt keine Grenzen.
Nervt ein Kollege am Arbeitsplatz durch das Gedudel seines Lieblings-Radiosenders, soll eine als Geschenk verpackte Versicherung den Wink mit dem Zaunpfahl ersetzen. Sie bietet dem Unliebsamen Schutz gegen Kündigung des Arbeitsplatzes infolge „ständigen Radiohörens“. Wer es schaffen sollte, die Diesel-Zapfpistole durch den Füllstutzen eines Benziners zu quetschen, kann sich trösten: 250 Euro bringt eine „Diesel im Benziner“- Police. Ernsthafter ist da schon die „Benzinpreis“-Versicherung. Steigt beispielsweise der Preis für einen Liter Normalbenzin innerhalb eines Jahres auf mehr als 1,319 Euro, zahlt die Versicherung den Differenzbetrag für bis zu 2000 Liter. Selbst das Glück ist versicherbar. Wer eine „Lottofrust“-Versicherung besitzt, bekommt nach 52 glücklosen Lottorunden in Folge 10.000 Euro ausbezahlt. Die Police gibt es für 28 Euro.