23.03.12006, 17:14
Violetta schrieb:Eine Grundlage dafür ist auch der Bannfluch von Papst Johannes III. (561-574) auf der 1. Synode von Braga/Portugal: "Wenn jemand Fleischspeisen, die G*tt den Menschen zum Genuß gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt." (Cod. Alderspac. 184 membranac. Saec. XIV. zit. nach Ignaz von Döllinger, Beiträge zur Sektengeschichte des Mittelalters, Bd. 2, München 1890, S. 295 f.).
Ein päpstlicher Bannfluch ist eine Art Todesurteil, denn er hatte die "Vogelfreiheit" zur Folge. Der Verfluchte wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen, er verliert alle Rechte, und jeder darf ihn straflos töten.
Jetzt habe ich doch tatsächlich schon seit zwei Tagen hiernach gesucht *ächz*.
Was mich in diesem Zusammenhang, aber auch in bezug darauf:
"Jeder, der glaubt, die menschlichen Seelen würden wiederum in andere Körper...
eingehen, der sei mit dem Bannfluch belegt."
(Alfred Adam: Texte zum Manichäismus, Berlin 1969. Quelle: Augustinus, De Haeresibus ad Quodvultdeum)
interessiert ist, ob ein solcher Bannfluch eigentlich, von der Vogelfreiheit mal abgesehen, eine weitreichendere magische Wirkung besitzt und ob diese - falls vorhanden - nur für Mitglieder der Kirche/Getaufte oder ganz allgemein zutrifft?!