23.12.12005, 13:24
Zu der Sache mit der Basisinformation:
Meiner Meinung nach hat der logische Verstand zwei primäre Funktionen und zwar das Überleben und das Rechthaben - und das gilt nicht individuell, sondern ganz allgemein. In seltenen Fällen zieht er letzteres dem Ersteren vor, aber in der Regel ist das nicht der Fall.
Ich gehe zur Verdeutlichung vom Extrem aus:
Z.B. im Fall bestimmter Deckerinnerungen also, liegt die Veränderung der Erinnerung nicht darin zu suchen, daß eine Basisinformation nicht korrekt erfasst werden konnte, sondern eher darin, daß der logische Verstand sie sehr wohl richtig erfasst und entschieden hat, daß er bei Auseinandersetzung mit der korrekten Information u.U. nicht überlebensfähig wäre (was für den logischen Verstand im Detail bedeuten würde, das Lebewesen, dem er angehört, würde ihn evtl. verlieren).
In Fall einer solchen Bedrohung wird das Überleben dem Rechthaben vorgezogen.
Das ist jetzt, wie gesagt, ein recht überzogenes Beispiel, wichtig daran ist jedoch, daß der Verstand eine Erinnerung u.U. nicht deswegen verändert, weil er die Basisinformation nicht richtig erfasst hat, sondern aus dem genauen Gegenteil - er kann und/oder will sich lediglich aus bestimmten Gründen - vollkommen gleich, ob dieser Grund nun das Überleben oder das Rechtbehalten ist - nicht mit der korrekten Information befassen, also wird sie in seinem Sinn verändert - Loki halt.
Meiner Meinung nach hat der logische Verstand zwei primäre Funktionen und zwar das Überleben und das Rechthaben - und das gilt nicht individuell, sondern ganz allgemein. In seltenen Fällen zieht er letzteres dem Ersteren vor, aber in der Regel ist das nicht der Fall.
Ich gehe zur Verdeutlichung vom Extrem aus:
Z.B. im Fall bestimmter Deckerinnerungen also, liegt die Veränderung der Erinnerung nicht darin zu suchen, daß eine Basisinformation nicht korrekt erfasst werden konnte, sondern eher darin, daß der logische Verstand sie sehr wohl richtig erfasst und entschieden hat, daß er bei Auseinandersetzung mit der korrekten Information u.U. nicht überlebensfähig wäre (was für den logischen Verstand im Detail bedeuten würde, das Lebewesen, dem er angehört, würde ihn evtl. verlieren).
In Fall einer solchen Bedrohung wird das Überleben dem Rechthaben vorgezogen.
Das ist jetzt, wie gesagt, ein recht überzogenes Beispiel, wichtig daran ist jedoch, daß der Verstand eine Erinnerung u.U. nicht deswegen verändert, weil er die Basisinformation nicht richtig erfasst hat, sondern aus dem genauen Gegenteil - er kann und/oder will sich lediglich aus bestimmten Gründen - vollkommen gleich, ob dieser Grund nun das Überleben oder das Rechtbehalten ist - nicht mit der korrekten Information befassen, also wird sie in seinem Sinn verändert - Loki halt.